Gericht: Auslieferung Puigdemonts wegen Veruntreuung zulässig

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat grünes Licht für eine Auslieferung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont gegeben. Die Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder sei zulässig, betonte es.
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Nach dem Unabhängigkeitsbeschluss des katalanischen Parlaments hat sich Puigdemont im Oktober nach Brüssel abgesetzt.Foto: Quique Garcia/dpa
Epoch Times12. Juli 2018

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat grünes Licht für eine Auslieferung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien gegeben.

Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder sei zulässig, erklärte das Gericht am Donnerstag in Schleswig. Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion erklärten die Richter für unzulässig. Puigdemont bleibe weiterhin auf freiem Fuß, so der Beschluss.

Damit entsprach das Gericht nur teilweise dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein. Diese betreibt jetzt das weitere Verfahren. Sie werde „zeitnah“ über die Bewilligung der Auslieferung in dem vom Gericht erlaubten Rahmen befinden, erklärte sie am Donnerstag.

Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen seiner Rolle beim Unabhängigkeitsstreben der Provinz Katalonien Rebellion sowie die Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Der Politiker organisierte ein umstrittenes Referendum. Er wurde am 25. März auf der Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden, die Behörden des EU-Mitgliedslands verlangen seine Überstellung.

Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft betreibt seitdem die Auslieferung nach Spanien, das juristische Verfahren besteht aus mehreren Stufen und ist kompliziert. Das OLG erließ auf Antrag der Behörde einen Auslieferungshaftbefehl wegen des Vorwurfs der Untreue, setzte diesen jedoch gegen Auflagen außer Vollzug. Danach bat die Staatsanwaltschaft das Gericht darum, die Zulässigkeit einer Überstellung an die spanische Justiz zu prüfen. (afp)



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