Gericht beschließt zum „Wohl des Kindes“: 15-Jährige darf offiziell Verhältnis zu 45-Jährigem haben

Eine 15-Jährige darf laut Gerichtsbeschluss eine Liebesbeziehung zu einem 45-Jährigen aufrechterhalten. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sieht sonst das Kindeswohl gefährdet.
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SymbolbildFoto: LIONEL BONAVENTURE / AFP / Getty Images
Von 2. November 2016

Einem 15 Jahre alten Mädchen wurde von einem Brandenburger Gericht erlaubt eine Liebesbeziehung zu einem 45 Jahre alten Mann zu haben.

Ansonsten wäre das Kindeswohl gefährdet, entschied das Brandenburgische Oberlandesgerichts (Az.: 9 UF 132/15), so „N24“. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mit. Somit sind die Eltern gezwungen die Entscheidung des Gerichts hinzunehmen, auch wenn ihre Tochter erst 15 Jahre alt ist.

Die Eltern hatten immer wieder versucht den Kontakt zwischen den beiden zu verhindern. Jedoch wehrte sich ihre 15-jährige Tochter dagegen. So verriet sie zum Beispiel ihren Eltern nicht ihren Aufenthaltsort. Als der Konflikt eskalierte besorgte sich die Tochter einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter zu einem mehrwöchigen Aufenthalt in eine Psychiatrie.

Kontaktverbot zur Konfliktlösung unangemessen

Das Gericht lehnte jedoch einen Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner der Tochter ab. Wie das Gericht erklärte würde der eskalierende Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchens bedeuten. Ein Kontaktverbot wäre nicht angemessen als Mittel zur Konfliktlösung.

Der Entscheidung des Mädchens sei ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht umgangen werden ohne sein Wohl zu gefährden. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.



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