Gericht bestätigt Fahrverbote in Darmstadt

In Darmstadt wird es ab kommendem Sommer Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge auf zwei besonders belasteten Straßen geben. Ein Gericht bestätigte einen Vergleich zwischen dem Land Hessen und Umweltverbänden.
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Ein Schild weist das Stadtgebiet als Umweltzone aus.Foto: Andreas Arnold/dpa
Epoch Times19. Dezember 2018

Nun ist es offiziell: In Darmstadt wird es ab kommendem Sommer Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge auf zwei besonders belasteten Straßen geben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden protokollierte am Mittwoch den Vergleich zwischen der hessischen Landesregierung, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD, wie ein Sprecher des Umweltministeriums bestätigte. Verbindlicher Teil der Einigung sind auch Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des öffentlichen Nah- und des Radverkehrs.

Die Fahrverbote betreffen die Hügelstraße und die Heinrichstraße. Dort gelten ab 1. Juni 2019 Beschränkungen für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 und alte Benziner bis zur Euronorm 2. Ausnahmen gibt es für mit Stickoxid-Katalysatoren nachgerüstete Fahrzeuge, Anwohner, Taxis sowie Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie beispielsweise Rettungsdienste.

Mit der nun gerichtlich bestätigten Vereinbarung zu Darmstadt wurde in den Rechtsstreitigkeiten um schlechte Luft in deutschen Städten erstmals ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. DUH und VCD hatten für Darmstadt Fahrverbote für ältere Diesel gefordert, damit dort die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden. Die südhessische Stadt belegt nach Angaben der Verbands auf der Liste der deutschen Städte mit hoher Stickstoffdioxid-Belastung nach Stuttgart und München den dritten Platz.

Die Umwelthilfe klagt in rund 30 Städten und fordert dort Maßnahmen für bessere Luft. Für zahlreiche Kommunen ordneten Gerichte bereits Fahrverbote an, unter anderem Berlin, Köln, Stuttgart und Frankfurt am Main. Im Falle Frankfurts scheiterte die DUH aber zuletzt vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof mit einem Eilantrag, die Landesregierung darf und wird in Berufung gehen. Für die Landeshauptstadt Wiesbaden verhandelt das dortige Verwaltungsgericht am Mittwoch über Fahrverbote. (afp)



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