Gericht: Flucht vor Kriegsdienst aus Syrien ist kein Grund für Asyl

Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst für den syrischen Staatschef Baschar al-Assad fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl, verkündete heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.
Titelbild
Männer aus Syrien warten vor der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Berlin (Symbolbild).Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times4. Mai 2017

Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst für den syrischen Staatschef Baschar al-Assad fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl.

Sie würden bei der Rückkehr in ihre Heimat zwar bestraft, aber „nicht als politische Gegner verfolgt“, begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Verweigerung des Flüchtlingsstatus für einen 20-jährigen Syrer.

Den Richtern zufolge war der junge Mann weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv. Nach der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten, floh er über die Türkei nach Deutschland und beantragte Asyl.

Im OVG-Urteil heißt es, dem Kläger müsse „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte“ drohen, damit er als Flüchtling anerkannt werden könne.

Es gebe aber keine Erkenntnisse, dass rückkehrende Asylbewerber, die sich aus Furcht vor einem Kriegseinsatz dem Wehrdienst entzogen, „vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden“. (afp)

 



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