Gericht: Haftstrafe für Colonia-Dignidad-Arzt in Deutschland vollstreckbar

In Chile wurde er wegen Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilte. Daraufhin floh der Colonia-Dignidad-Arzt Hartmut Hopp nach Deutschland. Nun muss er nicht mehr an chilenische Behörden ausgehändigt werden und kann seine Strafe in Deutschland verbüßen, entschied heute das Landgericht Krefeld.
Titelbild
Die "Villa Bavaria" in Chile.Foto: CLAUDIO REYES/AFP/Getty Images
Epoch Times14. August 2017

Der in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilte deutsche Arzt Hartmut Hopp muss nach einer Gerichtsentscheidung seine Strafe in Deutschland verbüßen. Das Landgericht Krefeld erklärte die Urteile chilenischer Gerichte gegen das ehemalige Mitglied der Kommune „Colonia Dignidad“ am Montag für in Deutschland vollstreckbar, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Krefelder Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Hopp galt als rechte Hand des früheren Kommunenchefs Paul Schäfer, der zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde und 2010 im Alter von 88 Jahren im Gefängnis starb. Nach Aussagen von Zeugen wurden während der Militärdiktatur von Augusto Pinochet der Jahre 1973 bis 1990 politische Gefangene auf das weiträumige Gelände der deutschen Kolonie im Süden des Landes verschleppt und dort zu Tode gefoltert.

Zudem wurden deutsche und chilenische Kinder systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht. Die Urteile chilenischer Gerichte gegen Hopp stammen aus den Jahren 2004, 2011 und 2013. Der Arzt wurde als Gehilfe Schäfers wegen Vergewaltigung von vier Minderjährigen unter zwölf Jahren und sexuellen Missbrauchs von 16 Minderjährigen nach chilenischem Recht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt.

Die Taten wurden nach den Feststellungen der chilenischen Urteile zwischen 1993 und 1997 begangen. Hopp floh im Mai 2011 nach Deutschland. Nach langem juristischem Tauziehen stellte die chilenische Justiz schließlich ein Übernahmeersuchen zur Haftvollstreckung für Hopp. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Krefeld im Frühjahr 2016 die Vollstreckung der Strafe in Deutschland.

Diesem Antrag gab das Landgericht nun statt. Hopp kann gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden müsste.

Das „European Center for Constitutional and Human Rights“ in Berlin begrüßte den Beschluss des Krefelder Gerichts: Damit leistee die deutsche Justiz „eine erste minimale Unterstützung der chilenischen Justiz in der Aufarbeitung der Verbrechen der ‚Colonia Dignidad‘, insbesondere der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen“.

Auf dem über 13.000 Hektar großen Gelände der „Colonia Dignidad“, die sich später „Villa Bavaria“ nannte, lebten zeitweise hunderte deutsche Auswanderer und ihre Familienangehörigen. Der nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland geflohene frühere Wehrmachtsgefreite Schäfer hatte die Kolonie Anfang der 60er Jahre in einer Bergregion in Südchile mit 300 Getreuen gegründet. (afp)

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