Gericht: Hitlerglocke von Herxheim keine Verhöhnung von Juden

Das Hängenlassen der sogenannten Hitlerglocke von Herxheim in Rheinland-Pfalz ist nach einem Gerichtsurteil keine Verhöhnung von Menschen jüdischen Glaubens.
Epoch Times22. Oktober 2018

Das Hängenlassen der sogenannten Hitlerglocke von Herxheim in Rheinland-Pfalz ist nach einem Gerichtsurteil keine Verhöhnung von Menschen jüdischen Glaubens. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss wies das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zwei Klagen eines Juden ab, der einen Gemeinderatsbeschluss zum Hängenlassen der Glocke aufheben lassen und dem Herxheimer Bürgermeister Äußerungen über die Glocke verbieten lassen wollte. Demnach sind sowohl der Beschluss als auch die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auf der im Turm der evangelischen Jakobskirche hängenden Glocke aus dem Jahr 1934 steht die Inschrift „Alles fuer’s Vaterland, Adolf Hitler“. Dass die Glocke nach Bekanntwerden der Aufschrift hängen gelassen wurde, stieß auf scharfe Kritik unter anderem des Zentralrats der Juden in Deutschland. Der Gemeinderat hatte das Hängenlassen damit begründet, dass dies als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht geschehe. Der Bürgermeister sagte zudem, das Läuten „dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit“.

Der Kläger, ein Deutscher jüdischen Glaubens, wollte den Gemeinderatsbeschluss als rechtswidrig aufheben lassen und dem Bürgermeister seine Äußerungen verbieten lassen. Das Gericht entschied hingegen nur, dass der Kläger nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs klagebefugt sei, weil er als Jude in Deutschland zum Kreis geschützter Rechtsgutträger zähle.

Im konkreten Fall seien der Beschluss der Gemeinde und die Äußerung des Bürgermeisters aber keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen. Solche lösten aber nur dann einen Unterlassungsanspruch aus, wenn sie primär auf eine Herabsetzung zielten. Dies sei hier nicht der Fall – die Auffassung, die Glocke solle als Anstoß zur Versöhnung dienen, müsse hingenommen werden. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. (afp)



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