Gericht: Justizopfer Mollath steht Entschädigung zu

Neue Runde im Fall Mollath: Knapp sechs Jahre nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie will Deutschlands bekanntestes Justizopfer Geld für 2747 verlorene Tage und Nächte. Seine Chancen auf eine Entschädigung stehen nicht schlecht.
Titelbild
Gustl Mollath.Foto: Peter Kneffel/dpa
Epoch Times20. März 2019

Dem Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichts München I Schadenersatz zu. Eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“ habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.

Das Gericht in Nürnberg sei damals „bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten.“ Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden – zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte.

Wie hoch der Schadenersatz aussehen könnte, blieb zunächst völlig offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien in einem schriftlichen Verfahren austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung gab es nicht.

Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. In der Summe enthalten sind beispielsweise 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Der Freistaat hatte bislang 170.000 Euro angeboten und 70.000 Euro davon schon gezahlt.

Mollath schilderte am Mittwoch seine Erlebnisse in der Psychiatrie: Auch Jahre danach habe er noch Schlafstörungen. „Ich träume jede Nacht und wache jede Nacht schweißgebadet auf“, sagte der 62-Jährige.

2747 Tage hatte er in der Psychiatrie verbracht. Nach Ansicht des Freistaates stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Mollath zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, dass das Gericht ihm gegenüber „positiv eingestellt“ sei. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion