Keine Entschädigung für Nutzungsausfall bei Smartphones

Einem Smartphone-Besitzer, der wegen eines Gerätedefekts das mobile Internet nicht nutzen kann, steht dafür kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
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Handys allerorten: Smartphones werden während eines Konzerts in die Höhe gehalten.Foto: Malte Christians/dpa
Epoch Times9. Februar 2017

Das Landgericht Hagen urteilte nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag, es sei nicht erkennbar, dass die Nutzung des mobilen Internets ungeachtet ihrer weiten Verbreitung „typischerweise zur alltäglichen Lebenshaltung“ gehöre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 7 S 70/16)

Die Hagener Richter räumten in ihrer Entscheidung zwar ein, dass Smartphones heute allgegenwärtig seien und dass sich ein großer Teil der Bevölkerung die Nutzung des mobilen Internets zum Standard seiner Lebenshaltung gemacht habe.

Dabei dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, dass beim Ausfall des mobilen Internets weiterhin ein anderer Internetzugang oder aber andere Informationsquellen genutzt werden könnten.

Es sei jedenfalls nicht erkennbar, dass die Nutzung des mobilen Internets für den Großteil der Bevölkerung einen derart entscheidenden Umfang angenommen habe, dass ihr Ausfall zu einer „Einschränkung in der eigenwirtschaftlichen Lebensführung“ führe, befand die Zivilkammer. (afp)



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