Richtungsweisendes Urteil: Familiennachzug jetzt auch bei subsidiärem Schutz möglich

Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen ist am Freitag überraschend rechtskräftig geworden, weil das Auswärtige Amt eine bereits eingereichte Berufung zurückgezogen hat.
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Flüchtlinge stehen neben einem Schild des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Braunschweig. Die Zahl der erfolgreichen Klagen gegen Bescheide des BAMF sind gestiegen.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times23. Dezember 2017

Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios am Freitag überraschend rechtskräftig geworden.

Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen, obwohl ihm nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden war.

Für diese Gruppe von Flüchtlingen ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Als Begründung nannten die Richter demnach das Kindeswohl. Das Auswärtige Amt hatte laut Bericht eine bereits eingereichte Berufung zurückgezogen.

Demnach war der Jugendliche im Sommer 2015 mit einem älteren Cousin nach Deutschland gekommen. Wegen der schweren Traumatisierung des jungen Flüchtlings habe sein Vormund Thomas Henke wiederholt versucht, eine Härtefallentscheidung zu erwirken, sei aber vom Auswärtigen Amt immer wieder abgewiesen worden.

Darin sahen die Richter laut ARD einen schweren Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei.

Außenminister Sigmar Gabriel sagte in einem Interview für die „Tagesschau“: „Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist – wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind.“ Union und Innenministerium hätten dazu oft eine andere Auffassung vertreten. „Dass wir jetzt Klarheit bekommen, ist eine gute Geschichte“, so Gabriel.

Der Vormund des Jungen zeigte sich gegenüber der ARD erleichtert über das Urteil: „Dass es jetzt so kurz vor Weihnachten geklappt hat, ist einfach unvorstellbar schön.“ (dpa)



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