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Gericht bestätigt: Neue Partei von Ex-AfD-Chef Lucke verlor Anspruch auf Staatsgeld zurecht

Weil seine Partei "Liberal-Konservative Reformer" ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 zu spät eingereicht hatte, verlor sie zurecht den Anspruch auf bestimmte staatliche Mittel für das darauffolgende Jahr.

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Bernd Lucke

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundestag hat der Partei des ehemaligen AfD-Chefs Bernd Lucke rechtmäßig die staatlichen Mittel gekürzt. Weil seine Partei „Liberal-Konservative Reformer“ ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 zu spät eingereicht hatte, verlor sie zurecht den Anspruch auf bestimmte staatliche Mittel für das darauffolgende Jahr, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschied.
Luckes Partei hatte argumentiert, ihr Bundesschatzmeister habe den Bericht am 31. Dezember 2018 und damit pünktlich abgeben wollen. Er sei aber wegen Polizeiabsperrungen im Regierungsviertel anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten nicht zum Reichstag durchgelassen worden. Den Bericht reichte die Partei daher erst im Januar ein. Daraufhin forderte der Bundestag mehr als 234.000 Euro Rückzahlung.
Die Partei wollte mit ihrer Klage erreichen, dass sie deutlich weniger zurückzahlen muss. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab, weil der Bescheid des Bundestags rechtmäßig sei. Die Partei kann gegen die Entscheidung noch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (afp)

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