Gericht sieht kein Abschiebeverbot für Sami A. nach Tunesien

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebungsverbot für den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. aufgehoben.
Titelbild
Sami A. wurde im Juli 2018 mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times16. Januar 2019

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält eine Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Tunesien für rechtens. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass in dem Fall kein Abschiebeverbot bestehe. Sami A. war im Juli vergangenen Jahres unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht noch ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.

Diese Entscheidung änderte das Gericht nun endgültig ab, nachdem es bereits im November in einem Eilverfahren so entschieden hatte. Hintergrund ist eine sogenannte Verbalnote der tunesischen Botschaft vom Oktober. Nach dieser diplomatischen Zusicherung sei die Gefahr der Folter „nicht mehr wahrscheinlich“, erklärte das Verwaltungsgericht. A. soll ein Leibwächter des früheren Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein. Sein Fall beschäftigt Justiz und Politik bereits seit langem. (afp)



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