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Noch nicht rechtskräftig

Gericht verpflichtet Facebook zur Löschung beleidigender Profile – Revision kann noch beantragt werden

Wenn ein Facebook-Profil „nur für rechtsverletzende Äußerungen eingerichtet” wurde, die andere beleidigen, liege eine Persönlichkeitsverletzung vor. In diesem Fall sei die Löschung des Profils das wirksamere Mittel, so das Gericht.

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Facebook (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden. Das teilte das OLG am Freitag mit
Die Klägerin hatte sich gegen zwei Profile gewandt, auf denen unter anderem Beleidigungen wie „Du dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“ veröffentlicht worden waren. Das Gericht sah darin eine Persönlichkeitsverletzung.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Profile nach den Gesamtumständen nur für rechtsverletzende Äußerungen eingerichtet worden seien. Die Klägerin sei in ihrem Bekanntenkreis als betroffene Person erkennbar gewesen, unter anderem durch beigefügte Bilder. Bei einem der Profile handle es sich zudem um eine verfremdete Namensversion der Klägerin, was ebenfalls als Beleidigung zu werten sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Löschung der gesamten Profile in diesem Fall das effektivere Mittel sei, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Facebook kann noch die Zulassung der Revision beantragen. (dts/red)

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