Gericht: VW darf mutmaßlich radikalem Islamisten nicht kündigen

Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten bei VW für unwirksam erklärt. Der Autobauer hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad in Syrien anschließen wollte.
Epoch Times13. März 2018

Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen radikalislamistischen Terroristen beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt.

Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten die Richter.

Der Mann wollte in Richtung Syrien ausreisen, scheitere jedoch. Daraufhin wurde ihm der Pass entzogen. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.

„Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet“, hieß es in der Begründung des Gerichts. „Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion