Gericht wirft Giffeys Ehemann unerlaubte Nebentätigkeit in 54 Fällen vor

Das Verwaltungsgericht Berlin wirft dem Ehemann von Familienministerin Giffey vor, in 54 Fällen während der Arbeitszeit eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeübt zu haben. Er habe dadurch seine Dienstaufgaben vernachlässigt.
Titelbild
Franziska Giffey.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times3. März 2020

Das Verwaltungsgericht Berlin wirft dem Ehemann von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vor, in 54 Fällen während der Arbeitszeit eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeübt zu haben. In dem AFP am Dienstag vorliegenden Urteil wird es als „erheblich erschwerend“ bezeichnet, dass die Tätigkeiten überwiegend in die „Kernarbeitszeit“ des Beklagten fielen. Deswegen habe der inzwischen entlassene Beamte seine Dienstaufgaben vernachlässigt.

Bis Ende Oktober 2016 habe sich durch die Vortragstätigkeit von Karsten Giffey ein Arbeitszeitminus von knapp drei Arbeitswochen ergeben. „In dieser Zeit hat der Beklagte wichtige Dienstaufgaben nicht wahrgenommen“, heißt es in dem Urteil, über zunächst das digitale Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ berichtet hatte.

Ungenehmigte Nebentätigkeiten

Die Richter werfen Karsten Giffey zudem „Falscheintragungen in den Arbeitszeitbögen“ vor. Motiv des Beklagten sei die Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit gewesen. Damit habe er erreichen wollen, „für diese Zeit von zwei Stellen eine Vergütung zu erhalten“.

Das Urteil könnte auch die verantwortliche Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) in Erklärungsnot bringen. Denn ein mit den Disziplinarermittlungen gegen Giffey befasster Beamte war dem Urteil zufolge in einem Bericht für Breitenbach Ende Februar 2018 zu dem Schluss gekommen, dass „der Beklagte die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nahezu endgültig zerstört habe“. Deshalb sei „die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unverhältnismäßig“.

Breitenbach folgte der Empfehlung nicht

Anstatt dieser Empfehlung zu folgen, setzte Breitenbach einen weiteren Ermittler ein, der im Oktober 2018 einen neuen Bericht erstellte. Auf dieser Basis entschied sich Breitenbach schließlich laut „Business Insider“ dazu, nicht die Staatsanwaltschaft einzuschalten und auf den Antrag zur Entfernung Giffeys aus dem Beamtenverhältnis vor Gericht zu verzichten.

Dies habe ihr zuletzt öffentlich den Vorwurf eingebracht, Karsten Giffey schützen zu wollen. Der Tierarzt war dem Bericht zufolge beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales beschäftigt. (afp/so)



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