Gerichte überlastet: 1,2 Millionen Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt – Tendenz steigend

Nach Angaben des Richterbunds steigt die Zahl der Strafverfahren, die jährlich wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt werden, kontinuierlich. Der Grund: Eine "erhebliche Überlastung der Gerichte".
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.Foto: David Ebener/Archiv/dpa
Epoch Times15. November 2018

Nach Angaben des Richterbunds ist die Zahl der Strafverfahren, die jährlich wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt werden, zwischen 2007 und 2017 um rund 180.000 auf 1,2 Millionen gestiegen.

„Inzwischen stellen die Staatsanwaltschaften jeden vierten Fall auf diese Weise ein“, teilte der Richterbund auf Anfrage der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe) mit. Der Richterbund führt diesen Anstieg „auf die erhebliche Überlastung der Gerichte“ zurück.

„Mit dem Rechtsstaatspakt besteht jetzt die Chance, die chronischen Personalsorgen in Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig zu beheben“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Mit diesem Thema will sich auch die gerade tagende Justizministerkonferenz befassen. Die Länderminister fordern finanzielle Hilfe für mehr Richterstellen. „Es kann nicht sein, dass der Bund im Koalitionsvertrag 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte beschließt und die Länder das alleine umsetzen und bezahlen sollen“, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Dieter Lauinger, der „Rheinischen Post“.

Auch die Länder seien dafür, die Justiz besser auszustatten. Die Aufgaben nähmen zu, die Verfahren stapelten sich bei den Gerichten. „Aber wir als Länder fordern den Bund auf, sich an den Kosten für die 2.000 neuen Stellen in erheblichem Umfang und langfristig zu beteiligen“, sagte Lauinger. Denn ein solches Projekt verursache finanziellen Bedarf für die kommenden 40 Jahre. (dts)



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