Gerichtsurteil: Bin Ladens Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Jetzt ist es amtlich: Bin Ladens Leibwächter darf nicht abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch: Sami A. könne bei einer Rückkehr nach Tunesien Folter drohen.
Titelbild
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Bin Laden, Sami A., klagt vor Gericht gegen seine Abschiebung nach Tunesien.Foto: Screenshot YouTube / Tom Becker (tommibec)
Epoch Times16. Juni 2016

Der 39-jährige Sami A. lebt in Bochum. Er kam 1997 nach Deutschland, inzwischen ist er verheiratet, hat vier Kinder und seine Familie besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit sechs Jahren schon läuft sein Abschiebungsverfahren nach Tunesien. Sami A. hatte stets erklärt, in seinem Heimatland drohe ihm Folter.

Am heutigen Mittwoch kam das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass er nicht abgeschoben werden dürfe:

Obwohl sich die politische Situation in seinem Land geändert habe, bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass ihm bei einer Rückkehr eine „unmenschliche Behandlung“ oder gar „Folter“ drohe, begründete das Gericht die Entscheidung.

„Er ist eine so exponierte Persönlichkeit“

„Die tunesischen Sicherheitsbehörden werden sich für ihn interessieren“, erläuterte der Kammervorsitzende Christian Reitemeier laut Focus. „Er ist eine so exponierte Persönlichkeit, dass er in jedem Fall zum Verhör gebeten und wohl auch festgesetzt werden würde.“

Die Vergangenheit des Klägers habe für die Entscheidung keine Rolle gespielt, betonte der Richter. „Geprüft wurde tatsächlich nur, ob die Annahme, dass ihm Folter droht, immer noch gilt.“ Das Gericht berief sich auf Angaben des Auswärtigen Amtes und der Antifolter-Nichtregierungsorganisation OMCT.

Bin Ladens Bodyguard

Sami A. gilt auch in Deutschland als gefährlich. Bei ihm gebe es keine „glaubhafte Distanzierung von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln“ konstatierte im Mai 2015 das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster. Damals sprachen die Richter von einer „gegenwärtigen Gefährlichkeit“ des Mannes. Es sei erwiesen, dass Sami A. in einem afghanischen Lager der Al-Kaida militärisch ausgebildet wurde und in der Leibgarde für Osama bin Laden arbeitete, so die Richter. Sami A. bestritt dies jedoch.

„Wir halten ihn für gefährlich, weil er ein salafistischer Prediger ist, der vor allem mit seiner demokratiefeindlichen Ideologie Jugendliche zur Radikalisierung bewegen könnte“, sagte 2012 der Leiter des Verfassungsschutzes NRW Burkhard Freier.

Die Bildzeitung rechnete aus, dass Sami A. allein von 2008 bis 2012 etwa 20.000 Euro vom Staat erhalten hat. Er erhalte immer noch staatliche Unterstützung, so die „Bild“. (rf)



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