Gerichtsurteil: Grundsatzanspruch auf Flüchtlingsschutz für syrische Asylbewerber

Allein der Asylantrag führe zu einer politischen Verfolgung durch die syrische Regierung von Staatschef Baschar al-Assad, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil. Asylbewerber würden in Syrien generell als Regierungsfeinde angesehen.
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Syrische Asylbewerber haben in Deutschland einem Gerichtsurteil zufolge grundsätzlich Anspruch auf Flüchtlingsschutz.Foto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Epoch Times31. Oktober 2016

Syrische Asylbewerber haben in Deutschland einem Gerichtsurteil zufolge grundsätzlich Anspruch auf Flüchtlingsschutz. Allein der Asylantrag führe zu einer politischen Verfolgung durch die syrische Regierung von Staatschef Baschar al-Assad, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil. Asylbewerber würden in Syrien generell als Regierungsfeinde angesehen. (Az.: 8 K 2127/16.A)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte syrischen Asylbewerbern früher generell die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Dies ist ein asylähnlicher Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Inzwischen erhalten Syrer aber nur noch den erheblich schwächeren sogenannten subsidiären Schutz wegen des syrischen Bürgerkriegs. Allein dem Verwaltungsgericht Münster liegen über 700 Klagen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vor.

In einem ersten Musterfall gab das Verwaltungsgericht einer solchen Klage nun statt. „Nach Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse ist das Gericht davon überzeugt, dass alle aus Deutschland nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerber grundsätzlich mit politischer Verfolgung durch das Assad-Regime rechnen müssen“, erklärte das Gericht zur Begründung. Ihnen drohe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Verhör unter Anwendung von Foltermethoden mit dem Ziel der Offenbarung ihrer Ausreisegründe und möglicher Kenntnisse von Aktivitäten der Exilszene.

Grund hierfür sei, dass die Regierung Assads den Asylbewerbern eine regimefeindliche Gesinnung unterstelle. Es handle sich daher um eine politische Verfolgung. Jeder Rückkehrer, der in Westeuropa ein Asylverfahren betrieben habe, gelte als Gegner der Regierung. Dies zeige schon die Anwendung der Folter. Ob die Flüchtlinge legal oder illegal aus Syrien ausreisten, spielt laut dem Urteil aus Münster keine Rolle. (afp)



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