Gesetz zu Daten für Atommüll-Endlagersuche wird nachgebessert

Das Geologiedatengesetz hat nicht nur den Zweck geologische Daten zum Zweck der Endlagersuche für Atommüll transparenter zur Verfügung zu stellen. Hier geht es auch um die Nutzung gewerblich gewonnener Daten für öffentliche Zecke, wie Bauplanung, Wasserwirtschaft usw.
Titelbild
Gelbe Fässer für Atommüll stehen in rund 500 Metern Tiefe im Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Morsleben (Bördekreis).Foto: Jens Wolf/Archiv/dpa
Epoch Times28. Mai 2020

Das geplante Geologiedatengesetz wird hinsichtlich der Transparenz im Umgang mit Daten für die Suche nach einem Atommüll-Endlager nachgebessert. Darauf verständigte sich am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in Berlin. Erleichtert werden soll laut Bundesumweltministerium insbesondere die Veröffentlichung sogenannter Bewertungsdaten privater Unternehmen, wenn diese konkret für das Standortauswahlverfahren benötigt werden.

Der Bundesrat hatte vor allem auf Betreiben der von den Grünen mitregierten Länder die Gesetzespläne der Bundesregierung am 15. Mai zunächst gestoppt. Dabei ging es um den Vorwurf mangelnder Transparenz bei den für die Endlagersuche benötigten geologische Daten zum Beispiel von Bergbauunternehmen. Die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an, der nun bereits in seiner ersten Beratung eine Einigung erzielte.

Datenoffenlegung

„Alle Beteiligten haben auf eine schnellstmögliche Einigung hingearbeitet, um optimale rechtliche Voraussetzungen für die öffentliche Nachvollziehbarkeit der geologischen Entscheidungsgrundlagen im Standortauswahlverfahren zu schaffen“, erklärte dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). „Je stärker die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens, umso größer die Chance auf öffentliche Akzeptanz“, hob sie hervor. Die schnelle Einigung zeige auch, „dass der breite politische Konsens, der die Endlagersuche seit Jahren erfolgreich trägt, unverändert Bestand hat“.

„Für die Akzeptanz eines künftigen Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist die Transparenz dieses Prozesses ausschlaggebend“, hieß es auch in einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums. „Deshalb haben sich die Beteiligten darauf verständigt, diesem zentralen Anliegen des Geologiedatengesetzes noch mehr Geltung zu verschaffen.“ Geologische Daten privater Unternehmen, die als Fachdaten entweder nach Ablauf einer bestimmten Frist oder aber als Bewertungsdaten nur nach einer Interessensabwägung veröffentlicht werden, könnten „jetzt regelmäßig für den Fall veröffentlicht werden, dass sie für das Standortauswahlverfahren benötigt werden“.

Auch privat bzw. gewerblich gewonnene Daten sollen verfügbar werden

Die Bundesregierung hatte weitgehende Veröffentlichungspflichten solcher privater Daten zunächst unter Hinweis auf zu schützende Unternehmensinteressen abgelehnt. Hier gibt es nun zumindest mit Blick auf die Endlagersuche eine Akzentverschiebung. Die geologischen Daten sollen es der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ermöglichen, einen möglichst sicheren Standort für das Endlager zu erkunden.

Die Entscheidung über das Endlager soll gemäß den Konsensvereinbarungen in einem ergebnisoffenen Verfahren bis 2031 fallen, ein erster Zwischenbericht soll noch in diesem Jahr vorliegen. Ab 2050 soll dann die Einlagerung beginnen. Ursprünglich war das niedersächsische Gorleben als Standort vorgesehen, was auf massiven Widerstand stieß.

Mit dem Geologiedatengesetz will die Bundesregierung geologische Daten generell besser sichern und leichter verfügbar machen. Dies ist auch für die Rohstoff- und Energiegewinnung, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und Infrastrukturprojekte relevant. Die Endlagersuche ist dabei nur ein Aspekt, allerdings politisch besonders brisant. (afp/al)

 



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