Gesetz zur leichteren Abschiebungs-Durchsetzung vorgelegt

Seit seinem Antritt als Innenminister redet Horst Seehofer darüber, dass er die Zahl der Abschiebungen erhöhen will. Gelungen ist ihm das bisher noch nicht. Jetzt legt er einen neuen Maßnahmenkatalog vor.
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Polizisten bringen einen jungen Mann aus Afghanistan zur Abschiebung zum Frankfurter Flughafen (Archivbild).Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times14. Februar 2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will ausreisepflichtigen Ausländern, die ihre Abschiebung hintertreiben, das Leben schwer machen. Einen Entwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht übermittelte sein Ressort an die anderen Ministerien.

Behördenmitarbeiter, die Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnen, sollen demnach künftig bestraft werden. Im vergangenen Jahr standen 26.114 geglückten Rückführungen rund 31.000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber. 8000 der Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise – entweder weil der Ausländer an seinem normalen Aufenthaltsort nicht angetroffen wurde oder weil er Widerstand leistete.

Eine Steigerung der Zahl der Rückführungen, wie sie Seehofer zu Beginn seiner Amtszeit angekündigt hatte, ist bislang ausgeblieben. Allerdings waren die Zahlen 2016 und 2017 auch vergleichsweise hoch gewesen, weil die Behörden dafür gesorgt hatten, dass viele abgelehnte Asylbewerber aus den Balkan-Staaten in ihre Heimat zurückkehrten. Und das ist in der Regel leichter zu organisieren als eine Abschiebung nach Ghana oder Algerien.

Nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium lebten in Deutschland Ende 2018 rund 236.000 Ausreisepflichtige. Das sind zum Großteil abgelehnte Asylbewerber, aber auch einige Ausländer, die nach Ablauf ihres Visums einfach geblieben waren. Von den ausreisepflichtigen Ausländern besaßen etwa 180.000 eine Duldung. Oft hat das humanitäre Gründe: etwa eine Erkrankung oder das Bestreben, dass ein Kind seine Ausbildung beenden soll. Vielfach ist aber die Identität unbekannt oder es fehlen Papiere.

Für einige Aufregung hatte im Vorfeld Seehofers Idee gesorgt, Ausreisepflichtige in Justizvollzugsanstalten unterzubringen. Seine Ministerialbeamten betonen jedoch, Strafgefangene und Ausreisepflichtige sollten so voneinander getrennt werden, dass sie einander nie begegnen. Bundesweit gibt es aktuell 479 Plätze, die speziell für die Unterbringung von abzuschiebenden Ausländern geschaffen wurden. In Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein sollen zwar in den kommenden Jahren weitere Kapazitäten geschaffen werden. Das löst aber das aktuelle Problem nicht.

Wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet, heißt es in dem Referentenentwurf: „Nur wenn sichergestellt ist, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Ressourcen, diejenigen Menschen, die Schutz benötigen, zu unterstützen.“

Das Bundesinnenministerium will die Voraussetzungen für die Anweisung von Ausreisegewahrsam außerdem so fassen, dass diese Maßnahme in Zukunft leichter angeordnet werden kann. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, stellt sich Seehofer eine Wohnsitzauflage, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln vor – ähnlich wie es bisher schon bei terroristischen Gefährdern praktiziert wird. Das würde unter anderem Menschen betreffen, die aus Syrien oder anderen Konfliktregionen kommen, in die aktuell nicht abgeschoben wird. (dpa)



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