Gesetzentwurf: Stasi-Akten sollen zugänglich bleiben

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Barbara Poenisch stellt zerrissene Dokumente der Stasi zusammen. Sie arbeitet mit dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zusammen (30. Oktober 2019).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times28. Oktober 2020

Die Stasi-Unterlagen sollen auch im Bundesarchiv für Bürger uneingeschränkt zugänglich bleiben. Das geht laut eines Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten hervor, den die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen unterstützen.

„Für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen sind angesichts des weiteren Zeitablaufs nun nachhaltige Strukturen zu schaffen“, heißt es in dem Entwurf.

„Künftig werden daher Kompetenz und langjährige Erfahrung des Stasi-Unterlagen-Archivs und des Bundesarchivs zusammengeführt und die Stasi-Unterlagen in die Verantwortung des Bundesarchivs eingegliedert.

Die besondere Sensibilität der Stasi-Unterlagen als Aktenbestände der Geheimpolizei einer Diktatur wird dabei weiterhin in besonderer Weise berücksichtigt, indem das Stasi-Unterlagen-Gesetz mit den besonderen Zugangsregelungen für die Stasi-Unterlagen auch künftig anwendbar bleibt.“

Darüber hinaus bestehe das Bedürfnis fort, ein besonderes Augenmerk auf die Belange der Opfer des SED-Unrechts zu richten, heißt es weiter. Dies habe unter anderem die gesellschaftliche Diskussion anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Friedlichen Revolution und des Mauerfalls gezeigt.

Ombudsperson für Opfer des SED-Unrechts und des Kommunismus

Die Situation der Opfer des SED-Unrechts solle daher durch die Schaffung einer besonderen Ombudsperson gestärkt werden. „Das Amt des Bundesbeauftragten wird insoweit weiterentwickelt zum Amt einer oder eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.“ Der Beauftragte soll laut Entwurf „ein Hilfsorgan des Parlaments“ sein und dort seinen Sitz haben.

Seine zentrale Aufgabe soll darin bestehen, „für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Politik und Öffentlichkeit zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen“.

Dazu gehöre die jährliche Erstattung eines Gesamtberichts und die Kooperation mit den Opferverbänden. Die Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), sagte dem RND: „Ich freue mich, dass wir nach einem so langen und intensiven Prozess nun einen geeinten Gesetzesentwurf vorliegen haben. Die vielen Gespräche mit Opferverbänden, Landesbeauftragten und allen weiteren Akteuren haben den Gesetzesentwurf, der aus der Mitte des Parlaments kommt, möglich gemacht.“

Die Stasi-Unterlagen würden weiter regional in den Ländern zugänglich sein. Durch die Einrichtung einer oder eines Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag werde dessen „größtmögliche Unabhängigkeit garantiert“. Der Bundestag hat den Grundsatzbeschluss zur Auflösung der Stasiunterlagenbehörde im Frühjahr 2021 bereits gefällt. Der Gesetzentwurf regelt jetzt die Einzelheiten. (dts)



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