Gesetzliche Krankenkassen sollen Kosten für Spurensicherung an Vergewaltigungsopfer erstatten

Bei Vergewaltigungen fehlen häufig eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Hiergegen soll ein neues Gesetz Abhilfe schaffen.
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Kosten für die Spurensicherung in Arztpraxen sollen zukünftig von Krankenkassen erstattet werden.Foto: iStock
Epoch Times17. Oktober 2019

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig die Kosten für die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen oder Kliniken erstatten, wie aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervorgeht, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde. Bislang müssen Gewaltopfer solche Kosten in vielen Bundesländern selbst tragen, sofern sie nicht bei der Polizei Anzeige erstatten.

Die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch müsse mit aller Konsequenz erfolgen, sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die am Donnerstag zuerst über das Vorhaben berichtet hatten. Häufig fehlten jedoch eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen. „Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen“, sagte Spahn dazu weiter.

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, von denen die Neuregelung dann im Bundestag eingebracht wird. „Ergänzend zur Krankenbehandlung haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie von Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sind“, heißt es in der Vorlage.

Bislang war dies in den Bundesländern uneinheitlich geregelt. Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen – darunter dem Bericht der Funke-Zeitungen zufolge Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg – andere Länder jedoch nicht. (afp)



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