Gestohlene Munition: Bundesregierung räumt Sicherheitslücken ein

Das Verteidigungsministerium hat Lücken bei der Registrierung und Kontrolle von Übungsmunition der Bundeswehr eingeräumt.
Titelbild
Munition für Kleinwaffen.Foto: Federico Gambarini/dpa
Epoch Times5. Januar 2020

Bei der Registrierung und Kontrolle von Übungsmunition der Bundeswehr räumte das Verteidigungsministerium Lücken ein.

Die im Zuge von Terror-Ermittlungen im Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A. bei einem Beschuldigten „gefundenen Gegenstände wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit bei unterschiedlichen Ausbildungs- und Schießvorhaben unter fälschlicher Angabe des Verbrauchs entwendet, sodass im Rahmen des Nachweises kein offenkundiges Fehl aufgetreten ist und diese Gegenstände dementsprechend auch nicht als vermisst gemeldet wurden“, heißt es in der Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag.

Laut Verteidigungsstaatssekretär Hans-Georg Engelke wurde anhand der Losnummern festgestellt, dass Teile der gefundenen Munition „aus Beständen der Bundeswehr stammten“.

Eine handschriftlich ausgefüllte Liste des Bundeskriminalamtes, über welche die RND-Zeitungen berichten, umfasst vier Seiten. Unter anderem mehrere hundert Schuss Munition, Zünder und Übungshandgranaten stellten die Ermittler im April 2017 bei dem damaligen Studenten Mathias F. sicher. Eine Holzkiste mit 480 Schuss Scharfschützen-Munition war noch original verpackt.

Sie stammte laut Aufschrift aus dem Depot Wulfen in Nordrhein-Westfalen, einem der vier Munitionsversorgungszentren der Bundeswehr. Linken-Innenexpertin Martina Renner forderte das Verteidigungsministerium auf, sich nicht allein auf Aussagen von Schützen zu verlassen und die Kontrollmechanismen insbesondere nach Schießübungen und Manövern zu verschärfen.

„Zwei Dinge müssen sich grundlegend ändern: Jede Waffe, jede Granate und jede relevante Menge Munition, die bei der Bundeswehr entwendet wird, muss angezeigt und Polizei sowie Staatsanwaltschaft müssen tätig werden“, sagte Renner dem RND. „Bei Ermittlungen wegen Vorbereitung eines terroristischen Anschlags darf die Frage der Tatmittel nicht so vernachlässigt werden, wie dies im Fall Franco A. offenbar wird.“

Im September wurde der inzwischen 27-jährige Mathias F. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Richter urteilten, er habe mit dem Besitz der beschlagnahmten Munition und Waffenteile gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Schon bei seiner ersten Vernehmung sagte Mathias F. aus, er habe die Kisten und Kartons für einen Freund aufbewahrt: den Bundeswehroffizier Franco A., dem in Kürze der Prozess wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemacht werden soll. (dts)



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