Getrennt lebende Unterhaltspflichtige müssen für Kinder ab Januar mehr zahlen

Für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren erhöht sich der monatliche Mindestunterhalt von 384 auf 393 Euro. Ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit liegt der Satz künftig bei 460 statt 450 Euro monatlich.
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Mutter mit KinderwagenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times7. November 2016

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern ab Januar mehr Unterhalt zahlen. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag veröffentlichte. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs steigt bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro ab 1. Januar von 335 auf 342 Euro.

Für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren erhöht sich der monatliche Mindestunterhalt von 384 auf 393 Euro. Ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit liegt der Satz künftig bei 460 statt 450 Euro monatlich. Der Unterhalt volljähriger Kinder beträgt künftig bis zu einem Nettogehalt von 1500 Euro 527 statt wie bisher 516 Euro im Monat. Mit dem Einkommen erhöht sich auch der monatliche Unterhalt.

Sobald die von der Regierung geplante Kindergelderhöhung für 2017 endgültig feststeht, wird dies dem OLG zufolge entsprechend in den Rechenbeispielen angepasst. Ab 2017 soll das monatlich Kindergeld um zwei Euro steigen. Die seit 1962 von dem Düsseldorfer Gericht herausgegebene Tabelle wird bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. (afp)



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