„Gewalt durch Rechtsextremisten ist keine Randerscheinung“: Opfer von rechter Gewalt bitten am häufigsten um staatliche Hilfe

"Die Schadenszahlungen des Bundes für Opfer rechtsextremistischer Gewalt bleiben auf hohem Niveau und zeigen, dass Gewalt durch Rechtsextremisten keine Randerscheinung ist. Fast 9 von 10 eingegangen Anträgen haben einen rechtsextremen Hintergrund," so Grünen-Politiker Bayaz.
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Rechtsextreme waren 2017 anlässlich des 30. Todestags des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in Berlin-Spandau unterwegs.Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Epoch Times18. Oktober 2018

Beim Bundesamt für Justiz sind im laufenden Jahr bisher 196 Anträge von Opfern rechtsextremistischer Gewalt auf Gewährung von Härteleistungen eingegangen.

Von Opfern in den Bereichen Linksextremismus, Islamismus und sonstigem Extremismus wurden hingegen nur 22 Anträge gestellt. Das geht aus einer Vorlage von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für den Bundestags-Haushaltsausschuss hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Stichtag der Zählung war der 4. Oktober. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Danyal Bayaz, der im Haushaltsauschuss für den Etat des Bundesjustizministeriums zuständig ist, sagte der Zeitung dazu: „Die Schadenszahlungen des Bundes für Opfer rechtsextremistischer Gewalt bleiben auf hohem Niveau und zeigen, dass Gewalt durch Rechtsextremisten keine Randerscheinung ist. Fast 9 von 10 eingegangen Anträgen haben einen rechtsextremen Hintergrund.“

Zwar seien alle Formen politisch motivierter Gewalt zu verurteilen, egal ob rechtsextremistisch, linksextremistisch oder islamistisch motiviert, so Bayaz. Die Fakten sprächen jedoch eine eindeutige Sprache. „Rechtsextremismus bleibt die häufigste erfasste Form extremistischer Übergriffe“, so Bayaz.

Für ihn gelte daher, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin mit ausreichend finanziellen Mitteln versehen werden müsse. Denn hinter jedem Einzelfall stehe ein Opfer von Gewalt. Der Härteausgleich wird sowohl für Körper- und Gesundheitsverletzungen als auch für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere für Beleidigungen, gezahlt. Sachschäden werden von der Ausgleichsregelung nicht erfasst.

Dafür können Unterhaltsschäden und Nachteile beim beruflichen Fortkommen bei der Bemessung der Härteleistung Berücksichtigung finden. (dts)



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