Gewerkschaften gegen bedingungsloses Grundeinkommen

Die Menschen seien "nicht glücklich, wenn sie daheim sitzen und alimentiert werden", sagt IG-Metall-Chef Jörg Hofmann und lehnt das bedingungslose Grundeinkommen ab.
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Der IG-Metall-Bundesvorsitzende Jörg Hofmann.Foto: Holger Hollemann/Archiv/dpa
Epoch Times30. April 2018

Die Gewerkschaften haben sich gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen.

„Menschen mit einer Stillhalteprämie aufs Abstellgleis zu stellen, weil ihnen keine Perspektive in der Erwerbsarbeit angeboten werden kann, ist keine Lösung“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montagsausgaben). Der Ruf nach einem bedingungslosen Grundeinkommen sei „eine absolute Fehlorientierung“. Arbeit sei mehr als Broterwerb, sagte Hoffmann. Sie strukturiere den Alltag, sorge für Teilhabe und sozialen Zusammenhalt.

Auch IG-Metall-Chef Jörg Hofmann sprach sich gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aus. Die Menschen seien „nicht glücklich, wenn sie daheim sitzen und alimentiert werden“, begründete Hofmann seine Haltung in der „Heilbronner Stimme“ vom Montag. „Sie wollen arbeiten und das möglichst qualifiziert“, sagte er.

Mögliche Auswirkungen der Digitalisierung und des Technologiewandels in der Automobilbranche dürften nicht auf die Gesellschaft abgeladen werden, sagte der Gewerkschafter im Vorfeld des Tags der Arbeit am 1. Mai. „Wir müssen uns bemühen, dass jeder Erwerbstätige auch in der Arbeitswelt von morgen eine Chance hat“, forderte Hofmann.

Um die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen, brauche es klare Ansagen in der Sozialpolitik. Es könne nicht sein, dass Beschäftigte, die durch den technologischen Wandel und die Globalisierung arbeitslos würden, „in die Mühle von Hartz IV geraten“, sagte Hofmann weiter. „Solange diese Angstgefühle nicht weg sind, die uns die Agenda 2010 tief implantiert hat, ist es extrem schwer zu sagen: Wir haben einen Sozialstaat, der fängt Euch auf, der gibt Euch Chancen auf Qualifizierung. Ihr müsst keinen sozialen Abstieg befürchten.“ (afp)



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