GEZ: Ist die Kopfpauschale eine echte Alternative?

Kopfpauschale statt Haushaltsabgabe? Soll das tatsächlich eine Alternative in der Gebührenreform der öffentlich-rechtlichen Medienlanschaft sein? Und noch eine Frage stellt sich: Wem nützt das Ganze?
Titelbild
Ein Bild aus Zeiten, in denen man noch nachweislich ein Rundfunkgerät bereithalten musste, um zahlungspflichtig gegenüber der GEZ zu sein.Foto: iSrock
Epoch Times29. Mai 2018

Das bisherige Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe grundlegend verändert werden. Es soll statt einer Pauschale pro Wohnung nun eine Kopfpauschale geben. Der Betreiber der Plattform GEZ-Boykott – René Ketterer – ist sich da sicher, denn er habe die Anhörung in Karlsruhe mitverfolgt. Auf seiner Seite – „GEZ-Boykott.de“ – registriert er nach eigenen Angaben, mehrere Millionen Zugriffe im Monat, so berichtet „Sputniknews“.

In der vergangenen Woche sei der Protest in die „nächste Runde gegangen, so das Magazin weiter. Denn am Mittwoch habe sich das „Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den Klagen von drei Privatpersonen und der Firma Sixt gegen die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ beschäftigt.

Ketterer erklärt weiter, dass die Richter in Karlsruhe bei dieser Anhörung tatsächlich mal „richtig nachgebohrt“ hätten. In der Vergangenheit sei dies wohl eher nicht der Fall gewesen.

Er sagt dem Magazin: „Die Richter haben wirklich viele Fragen gestellt. Am Anfang waren sie vielleicht eher öffentlich-rechtlich orientiert, aber im Laufe der Verhandlung hat sich das gewandelt. Die Richter Kirchhof und Paulus haben die meisten Fragen gestellt, und es waren wirklich kritische Fragen.“ Richter Paulus hätte an einer Stelle zu den Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesagt: “Sie haben das fünfte Mal das Gleiche vorgetragen, aber ich höre von Ihnen immer noch keine Argumente.“

Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hätten „sich wie im Hamsterrad gedreht und immer das Gleiche gesagt“. Sie hätten darauf bestanden, „wie wichtig das Ganze für den Zusammenhalt der Gesellschaft in Deutschland wäre und dass man ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht leben“ könne, und hätten dabei keinerlei Fakten genannt.

Ketterer schließt daraus, dass es tatsächlich zu einer Umstellung der Finanzierung kommen wird. Es würde dann statt der jetzigen Wohnungspauschale eine Kopfpauschale geben. Dies sei, nach Ketterer „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, aber nicht genug. Er wünscht sich, so das Magazin weiter, eine Volksbefragung zum Thema Rundfunkbeitrag wie in der Schweiz. Auch solle man den zu großen und überproportionierten öffentlich-rechtlichen Medienapparat gründlich verkleinern.

Wie ist das mit der Kopfpauschale?

In einem Beitrag des Magazins,“Wirtschaftsdienst“ war 2013 zu lesen, wie eine solche Kopfpauschale aussehen könnte. Da hieß es, dass die Bundesländer in einer Arbeitsgruppe verschiedene Finanzierungsmodelle erarbeitet hätten, unter anderem hätten sie die “Einführung einer Bürger­abgabe (bzw. Kopfpauschale) vorgeschlagen. Diese hätte von allen Personen mit inländischem Wohnsitz ab Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt werden müssen. Ohne Befreiungstatbestände rechnete die Arbeitsgruppe mit einem Monatsbetrag von etwa 9 Euro pro Kopf.“

Weiter hieß es, der „Vorteil der Bürgerabgabe wäre eine Befreiung des Unternehmensbereichs gewesen, sodass pro Erwachsenen nur einmal eine Abgabe zu leisten gewesen wäre. Im Unterschied zur bisherigen GEZ-Gebühr wären aber nicht die Haushalte Anknüpfungspunkt der neuen Pauschale gewesen, sondern jeder volljährige Bürger. Die Finanzierungslast pro Haushalt hätte sich dementsprechend erhöht.“ Schon bei Haushalten mit z.B. zwei Personen wären es 18 Euro. Bei drei volljährigen Personen 27 Euro.

Also stellt die „Kopfpauschale“ oder „Bürgerabgabe“ für Unternehmen einen Gewinn dar, doch bedeutet für den normalen Bürger eher eine höhere Belastung. Eine bessere Alternative?  (vm)



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