Giffey schließt mit allen 16 Ländern Vertrag zum „Gute-Kita-Gesetz“

Das nicht unumstrittene "Gute-Kita-Gesetz" wirkt jetzt in allen 16 Bundesländern.
Titelbild
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).Foto: Britta Pedersen/dpa
Epoch Times19. November 2019

Ein knappes Jahr nach Verabschiedung des „Gute-Kita-Gesetzes“ stehen die Vereinbarungen zur Umsetzung der Neuregelung zwischen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und allen 16 Bundesländern. Der letzte Vertrag wird am Mittwoch mit Hessen unterzeichnet, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. Am Dienstag unterzeichnete der Bund die 15. Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ habe die Bundesregierung „Großes“ geleistet, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast. Nunmehr könnten insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Kitas fließen – „für mehr Qualität und weniger Gebühren“. Das sei ein weiterer Schritt, um Deutschland zum kinderfreundlichsten Land Europas zu machen.

Die Vereinbarung mit Nordrhein-Westfalen sieht Bundesmittel von rund 1,2 Milliarden Euro für die Kitas in dem Bundesland vor. Neben erheblichen Qualitätsverbesserungen werde die Landesregierung mit den Mitteln auch ein zweites beitragsfreies Jahr ermöglichen, wie Giffey mitteilte. Konkret geht es um flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten oder ergänzende Kindertagespflege. Zudem werde die Beitragsfreiheit auf das vorletzte Kindergartenjahr ausgeweitet. Das sei „ein großer Schritt, frühkindliche Bildung für alle zugänglich zu machen“.

Das im Dezember 2018 beschlossene „Gute-Kita-Gesetz“ sieht Bundesmittel von insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 vor. Der Bund hat sich in einem Kabinettsbeschluss vom Juli dazu verpflichtet, auch darüberhinaus seine Verantwortung für eine gute Kinderbetreuung in Deutschland wahrzunehmen, wie Giffey betonte.

Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz ermöglicht den Ländern, eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zu finanzieren, etwa die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifizierung von Fachkräften und die Stärkung der Kitaleitungen. Auch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren ist möglich. Dafür schließt der Bund mit den Ländern jeweils individuelle Vereinbarungen.(afp)



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