Gläserner Bankkunde: Behörden steigern Zahl der Kontenabfragen bei Banken

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Die beiden größten deutschen Privatbanken, Deutsche Bank und Commerzbank, hatten am 17. März erklärt, dass sie über einen möglichen Zusammenschluss der beiden Häuser beraten.Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times10. April 2019

Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher fragen immer häufiger Kontodaten der Bürger beim Bundeszentralamt für Steuern an: Lag die Zahl der Kontenabrufe bei Banken 2005 noch bei 10.200, stieg sie im vergangenen Jahr bereits auf 796.600. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über welche die „Rheinische Post“ berichtet.

Demnach sahen sich allein die Steuerbehörden im Jahr 2018 die Konten von gut 196.000 Steuerzahlern an, rund 108.000 davon entfielen auf die Finanzämter, der Rest auf den Zoll und andere Finanzbehörden. Der mit Abstand größte Anteil der Abfragewünsche kam mit knapp 556.000 von Gerichtsvollziehern, die Informationen über Schuldner sammelten.

Auf die Sozialämter entfielen 2018 gut 25.000 Kontenabrufe. Bei den Kontenabfragen der Finanzämter liegt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit rund 34.000 Erkundigungen im Jahr 2018 weit vorn. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Berlin mit knapp 13.000 und Hessen mit knapp 12.000 Abfragen.

Trend hin zum gläsernen Bankkunden

„Die Antwort auf unsere kleine Anfrage zeigt deutlich, dass der Trend vom strengen Bankgeheimnis hin zum gläsernen Bankkunden weitergeht“, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Der starke Anstieg der Kontenabfragen sei besorgniserregend. Die anfragenden Stellen erhalten keine Auskünfte über Kontostände oder Kontobewegungen. Übermittelt wird neben dem Namen und dem Geburtsdatum des Kontoinhabers auch die Kontonummer und wann ein Konto eröffnet und gelöscht wurde. Nur bei Verdacht auf Steuerbetrug können die Behörden auch den Kontostand abrufen.

Ab 2020 müssen Banken zusätzlich auch die Adresse und die steuerliche Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern senden, wie aus der Antwort hervorgeht. „Durch die Übermittlung dieser weiteren Parameter wird eine noch genauere Auswertung der Abrufergebnisse durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich sein“, schreibt das Finanzministerium. (dts)



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