Globalisierungskritische Organisation Attac ist gemeinnützig

"Dieses Urteil ist ein Sieg für die gesamte Zivilgesellschaft", erklärte Attac-Vorstand Dirk Friedrichs. "Eine moderne Demokratie braucht kritische Bürgerinnen und Bürger und starke Nichtregierungsorganisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen."
Titelbild
Immer wieder demonstrieren Attac-Anhänger bei internationalen Konferenzen. (dpa)
Epoch Times10. November 2016

Die globalisierungskritische Organisation Attac ist gemeinnützig. Das zuständige Finanzamt in Frankfurt am Main entzog dem Trägerverein für die Jahre 2010 bis 2012 die Gemeinnützigkeit zu Unrecht, wie am Donnerstag das hessische Finanzgericht in Kassel entschied. Politische Aktionen stünden dem nicht entgegen, solange Attac damit seine gemeinnützigen Satzungsziele verfolge. (Az: 4 K 179/16)

Das Finanzamt Frankfurt am Main III hatte dem Attac-Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Spenden an die Organisation waren daher nicht mehr steuerlich absetzbar, wogegen Attac klagte. Die „nicht untergeordnete politische Tätigkeit“ der Organisation sah das Finanzamt als nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbar an.

Doch Attac kann sich insbesondere auf das Satzungsziel der politischen Bildung berufen, wie nun das Finanzgericht urteilte. Dieses fasste den Begriff deutlich weiter als das Finanzamt. Er umfasse „nicht nur die Darstellung des Status quo“. Organisationen wie Attac könnten auch „Alternativmodelle aufzeigen“ und sich in exemplarischen Einzelbeispielen damit beschäftigen. Die Grenze werde erst überschritten, „wenn politische Bildung Mittel zum Zweck ist“.

Zulässig war danach etwa die Entwicklung eines Genossenschaftsmodells für das Ökotextilunternehmen Hessnatur oder Veranstaltungen zum Wohnungsleerstand in Hamburg. Beides war vom Finanzamt beanstandet worden. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts waren diese und weitere Aktionen aber immer „eingebunden in ein umfassendes Informationsangebot“.

Auch die Urforderung von Attac nach einer Besteuerung von Börsenumsätzen durch eine Finanztransaktionssteuer sei zulässig. Sie betreffe die Steuergerechtigkeit und damit „eine zentrale Grundlage unseres Staats“.

„Dieses Urteil ist ein Sieg für die gesamte Zivilgesellschaft“, erklärte Attac-Vorstand Dirk Friedrichs. „Eine moderne Demokratie braucht kritische Bürgerinnen und Bürger und starke Nichtregierungsorganisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen.“

Das Kasseler Urteil gibt auch anderen Organisationen Rückhalt, denen insbesondere das Finanzamt Frankfurt am Main III die Gemeinnützigkeit entzog. Dazu gehört nach eigenen Angaben die Frankfurter Organisation Doña Carmen, die sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt. Grund sei unter anderem „das Anbieten von Bordellführungen“ gewesen.  (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion