„Google führt die EU-Kommission an der Nase herum“: 135 Unternehmen und 30 Verbände der Digitalwirtschaft unterzeichnen offenen Brief an Vestager

Die Europäische Kommission untersagte Google 2017 in einem Wettbewerbsverfahren, einen eigenen Dienst in den Ergebnisseiten der Suchmaschine besser darzustellen als relevantere Wettbewerber. Da sich Google nicht daran hält, haben 135 Unternehmen und 30 Verbände der Digitalwirtschaft jetzt einen offenen Brief an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geschrieben.
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Beim Google-Mutterkonzern Alphabet sinken wegen der Corona-Pandemie die Werbeerlöse.Foto: Lu Liang/Imaginechina via ZUMA Press/dpa/dpa
Epoch Times12. November 2020

Die Verlegerverbände Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützen einen offenen Brief, in dem 135 Unternehmen und 30 Verbände der Digitalwirtschaft die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zu konkreten Sanktionen gegen Googles Begünstigung eigener Dienste in den Suchergebnissen auffordern.

„Google führt die EU-Kommission an der Nase herum. In der Digitalwirtschaft wächst der Unmut wegen der Nichtumsetzung der auferlegten Maßnahmen,“ erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV.

„Es kommt jetzt darauf an, dass Wettbewerbsbehörden in ganz Europa schnell und effektiv gegen vergleichbare Formen der Selbstbegünstigung von marktmächtigen Digitalplattformen vorgehen. Wir sollten nicht auf neue Gesetze warten, wenn die Abhilfe schon mit bestehenden Instrumenten deutlich schneller erreicht werden kann. Andernfalls lässt man zu, dass Google weiter vollendete Tatsachen schafft und Markt für Markt die gleiche Monopolisierungsstrategie anwendet“, sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.

Google verzerrt Wettbewerb

Die Verlegerorganisationen weisen darauf hin, dass die Europäische Kommission bereits 2017 in einem Wettbewerbsverfahren Google untersagte, einen eigenen Dienst in den Ergebnisseiten der Suchmaschine besser darzustellen als relevantere Wettbewerber. Mittlerweile bestehe weltweit Konsens, dass sich Google durch solche Selbstbegünstigungspraktiken ungerechtfertigte Vorteile verschafft und den Wettbewerb verzerrt.

Gleichwohl habe Google die Entscheidung aus Sicht der Verbände bislang faktisch ignoriert und diese Praktiken unbeirrt auf weitere Sektoren ausgedehnt, etwa im Bereich der Vermittlung von Unterkünften und Stellenangeboten. Eine im September 2020 veröffentlichte empirische Studie habe gezeigt, wie ineffektiv Googles bisherige Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung von 2017 waren.

„Mit dem offenen Brief appellieren wir an die Kommission, nicht länger wegzusehen und den Praktiken ein effektives Ende zu setzen“, heißt es dazu von BDZV und VDZ.

„Wir haben einen gemeinsamen Wettbewerber, der nicht fair konkurriert“

Hier geht es zum offenen Brief, in dem es unter anderem heißt:

„Während wir untereinander im Wettbewerb um die beste Nutzererfahrung stehen, gibt es einen gemeinsamen Wettbewerber, der nicht fair konkurriert – Google. Wir alle sind starker Konkurrenz durch Google in unseren jeweiligen Märkten für Online-Vermittlungsdienste ausgesetzt. Google ist in jeden dieser Märkte eingetreten, indem das Unternehmen seine unangreifbare Position auf dem Markt der allgemeinen Internetsuche als Hebel missbraucht hat. Auf diese Weise hat Google einen Wettbewerbsvorsprung gewinnen und schnell Marktanteile erlangen können. Obwohl Google in alle diese Märkte erst spät eingetreten ist, hat das Unternehmen dort im Handumdrehen eine starke Position und Reichweite erlangt. Wie kein Dienstanbieter zuvor, hat Google Daten und Inhalte gesammelt, die für den Wettbewerb auf diesen Märkten relevant sind. Geschehen ist dies auf Kosten anderer – auf unsere Kosten.“ (nmc)

 



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