„Grenzschutz ist Bundessache“: Grüne klagen gegen bayrische Grenzpolizei
Die Kompetenz für eine Grenzpolizei liege nicht bei der Bayerischen Regierung, kritisiert die Grünen-Partei und fordern eine Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof München.
Die Fraktion der Grünen stellt die Kompetenz der Bayerischen Regierung in Frage, zumindest in der Frage der Grenzangelegenheit. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sagte am Donnerstag in München laut „Focus“:
Wir Grüne sind der Meinung, dass der Freistaat Bayern nicht die Gesetzgebungskompetenz zur Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei hat. Denn Grenzschutz ist Bundessache“.
In dieser Frage wollen die Grünen nun eine Entscheidung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof herbeiführen. Die Partei hat angekündigt, am Montag eine Klage einzureichen.
Bayrischer Innenminister zeigt sich gelassen
Bayerns Staatsregierung verteidigt die Grenzpolizei und die von ihr durchgeführten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze dagegen als verfassungs- und europarechtlich „einwandfrei“.
Dadurch wird die förderale Kompetenzverteilung nicht verletzt. Wir sehen der Klage deshalb gelassen entgegen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrman (CSU) laut „Focus“.
Die Grenzkontrollen würden durch eine Öffnungsklausel im Bundespolizeigesetz ermöglicht.
Dadurch werde die föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt, betont Herrman. Zudem sei unbestritten, dass die vorrangige Zuständigkeit für Grenzkontrollen beim Bund liege und die Grenzkontrollen der bayerischen Grenzpolizei nur auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei möglich seien. (sua)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Vorwürfe, Enthüllungen, Anklagen
Was Sie über Trumps Prozess in New York diese Woche wissen sollten
Erfolglos bei Ukraine-Vermittlung
Ernüchternde Bilanz von Scholz in China
Menschenrechtsverletzungen
„Der Alptraum geht wieder von vorn los“: Vater einer Amerikanerin von der chinesischen Polizei entführt
Ab 1. November 2024 in Kraft
Was ändert sich durch das neue Selbstbestimmungsgesetz?
In Europa und in Asien
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion