Gröhe fordert von seiner Partei Bewegung bei Lieferkettengesetz

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Hermann GröheFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Juni 2020

In der CDU wächst der Druck, die Pläne von SPD und CSU für ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt zu unterstützen. „Ein kluger Mix von gesetzlicher Regelung und Selbstverpflichtungen kann dazu führen, dass Menschenrechte in der Lieferkette konsequenter beachtet werden“, sagte Unions-Vizefraktionschef Hermann Gröhe dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgabe). „Eine wachsende Zahl mittelständischer und großer Unternehmen tritt inzwischen für ein Lieferkettengesetz ein. Sie sind da weiter als mancher Verband“, kritisierte er.

Für ein Lieferkettengesetz kämpft Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Auch die SPD tritt dafür ein. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, Kinderarbeit zu unterbinden, existenzsichernde Löhne zu garantierten und Umweltschäden zu verhindern. Derzeit wird per Umfrage ermittelt, wie die Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen.

„Zur Zeit findet die Auswertung der Unternehmensbefragung statt. Ich denke aber, dass wir ein Lieferkettengesetz brauchen, um Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte zu stärken“, sagte Gröhe dem RND. „Wir haben noch alle Chancen, das Gesetz in dieser Wahlperiode hinzubekommen. Wir sollten das also nicht in die nächsten Koalitionsverhandlungen verschieben“, sagte er.  Auch immer mehr Verbraucher legten Wert darauf, mit ihrem Einkaufsverhalten kein Unheil anzurichten.

Unterstützung kommt auch von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). „Eine gesetzliche Regelung zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards wäre aus christdemokratischer Sicht eine durchaus denkbare Maßnahme, die positive Effekte für Unternehmen haben könnte“, heißt es in einer Untersuchung, aus der das RND zitierte.

Gleichzeitig sei allerdings die Kritik hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzbarkeit eines solchen Gesetzes berechtigt, schreiben demnach die Autoren. Die Regelungen in dem Gesetz müssten daher nach Unternehmensgröße, Kapazität und Sektor differenziert werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dürften keine Wettbewerbsnachteile erleiden. Die Experten sprechen sich dabei für einen Mix aus freiwilligen und verpflichtenden Elementen aus. (afp)



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