GroKo einigt sich auf Nachbesserung des neuen Infektionsschutzgesetzes

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Bundestagsdebatte.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times15. November 2020

Die SPD hat eine Einigung der großen Koalition auf Nachbesserungen an der geplanten Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes bestätigt. Damit gebe es mehr Rechtssicherheit der Corona-Schutzmaßnahmen, erklärten die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, und der rechtspolitische Sprecher Johannes Fechner am Sonntag in Berlin. Die Neuregelung soll am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Laut Dittmar und Fechner werden „mit einer präzisen Definition der epidemischen Lage“ in dem geänderten Infektionsschutzgesetz die Voraussetzungen für staatliche Corona-Schutzmaßnahmen präzisiert. Außerdem sollten die Maßnahmen künftig im Gesetz definiert werden, was zu mehr Bundeseinheitlichkeit und Rechtsklarheit führen werde.

Befugnisse der Landesregierungen werden beschränkt

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz werde die Befugnisse der Landesregierungen beschränken, indem die Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnung nur befristet zulässig seien und begründet werden müssten. Auch sei gesetzlich festgeschrieben, dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen von Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen und insbesondere die soziale Isolation vermieden werden soll.

Den beiden SPD-Abgeordneten zufolge wird die Bundesregierung außerdem gesetzlich verpflichtet, den Bundestag regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage zu unterrichten.

Experten kritisierten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Am 12. November fand eine Anhörung zum dritten „Bevölkerungsschutzpaket“ statt, das unter anderem eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorsieht. Die Experten kritisierten bei dieser Anhörung fehlende Begrifflichkeiten, Begründungspflichten für die Verordnungen sowie die vorgesehenen Inzidenzwerte, die den Maßnahmen zugrunde gelegt werden. Inwiefern diese Kritik bei den jetzigen Nachbesserungen an der geplanten Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes berücksichtigt wurden, liegen keine Informationen vor.

Über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und über das dritte „Bevölkerungsschutzpaket“, die einen Tag vor der Anhörung überarbeitet wurden, soll am 18. November eine Stunde lang (zweite und dritte Lesung) debattiert und sodann abgestimmt werden. Abgestimmt wird auch über fünf Anträge der AfD sowie jeweils einen Antrag der FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen.

Der Termin wurde auf 12 Uhr vorverlegt. Nach Epoch Times vorliegenden Informationen sind Protestaktionen gegen das Gesetz in Berlin geplant. So ist im Internet auch eine Petition zu finden, mit der an Abgeordnete appelliert wird, gegen das Gesetz zu stimmen, um eine „Aushebelung der Grundrechte“ zu vermeiden.

Gesundheitsausschuss legt Bericht vor

Bereits um 09:30 Uhr findet im Paul-Löbe-Haus eine weitere, allerdings nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der den Mitgliedern der Bericht der Bundesregierung zur aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektionen vorgelegt wird. (afp/er)



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