Grün wählen schützt vor Fahrverboten nicht: DUH zwingt auch Ludwigsburg in die Knie

Bei den Kommunalwahlen im vergangenen Mai haben die Ludwigsburger die Grünen zur stimmenstärksten Partei in ihrer Stadt gemacht. Trotzdem ist diese ihrer Stickoxidwerte wegen ins Visier des Abmahnvereins „Deutsche Umwelthilfe“ geraten.
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Fahrverbote für Diesel.Foto: iStock
Von 2. Dezember 2019

Der 93 000-Einwohner-Stadt Ludwigsburg vor den Toren der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart könnte die nächste Gemeinde sein, die aufgrund eines Urteils, das der umstrittene Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) erwirkt hat, ein Fahrverbot verhängen muss.

Deutliche Unterschiede in den Darstellungen

Wie die „Heilbronner Stimme“ berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg der Klage des Vereins auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Ludwigsburg wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben. Stadt und Land unternähmen demnach zu wenig, um den Gehalt an Stickstoffdioxid in der Stadt zu senken. Der EU-weite Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Dieser werde, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch, „an der einzigen verkehrsnahen Messstation Friedrichstraße seit Jahren überschritten“. Es lägen nach Erkenntnissen des Verbandes Erkenntnisse über erhöhte Werte von bis zu 72 Mikrogramm pro Kubikmeter vor.

Dies machte Ludwigsburg zu einer von bundesweit 39 Städten, in denen die DUH Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einklagen will, im konkreten Fall bis zur Euronorm 5. Diese Verbote sollen nach dem Willen der Einrichtung, die auch von Mitteln der öffentlichen Hand profitiert, in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gibt andere Zahlen an. Ihr zufolge lag die Stickstoffdioxid-Belastung an der Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm. Kurzzeitig soll am vergangenen Sonntag in einer engen Straßenschlucht mit hohem Verkehrsaufkommen ein Wert von 56 Mikrogramm gemessen worden sein.

Kommune und Land betonten bis zuletzt positive Entwicklung

Stadt und Land beharrten jedoch darauf, dass die darin vorgesehenen Maßnahmen, „zu denen insbesondere Dieselfahrverbote nicht gehörten“, ausreichen würden, um in angemessener Zeit eine entsprechende Senkung der Belastung zu erreichen. Man habe breit gefächerte Maßnahmen getroffen wie eine digitale Steuerung des Verkehrsflusses, eine geringere Höchstgeschwindigkeit auf der Friedrichstraße oder den Einsatz von Filtersäulen.

Der Zehn-Monats-Mittelwert konnte auf 46 Mikrogramm abgesenkt werden, was ein untrügliches Zeichen für den Erfolg der Maßnahmen sei. Die DUH beharrte jedoch auf Fahrverboten. Diese seien die einzig gangbare Maßnahme, um die zeitnahe Einhaltung des verbindlichen EU-Grenzwertes sicherzustellen.

Die Frage der Angemessenheit der Werte als solche hatte der VGH gar nicht erst aufgeworfen. Bereits im vergangenen März hatte die DUH mittels einer ähnlichen Klage ein Fahrverbot für Reutlingen durchgesetzt. Das Land lässt dieses Urteil derzeit vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen.



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