Grüne legen Gesetzentwurf für Polizeibeauftragten im Bund vor

Die Grünen fordern einen beim Bundestag angesiedelten unabhängigen Beauftragten für Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollverwaltung und die Polizei des Bundestages.
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Zwei Polizisten am Reichstag in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times19. Februar 2019

Die Grünen fordern die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten für den Bund. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet, habe die Grünen-Bundestagsfraktion am Dienstag beschließen wollen. Die Vorfälle rund um rechtsextreme Chats in Polizeibehörden hätten noch einmal verdeutlicht, welch „wichtige Aufgabe“ einer solchen Institution zukommen könne, begründete die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic den Vorstoß.

Polizeibeamte müssten „endlich die Möglichkeit haben, solch problematische Entwicklungen auch außerhalb der polizeilichen Hierarchien anzusprechen“, so die Grünen-Politikerin weiter.

Sie zog einen Vergleich zum Wehrbeauftragten des Bundestages. Den Wehrbeauftragten habe man zunächst auch nicht gewollt, „heute ist er ein Erfolgsmodell“, so Mihalic.

Laut dem Grünen-Vorschlag soll der beim Bundestag angesiedelte Beauftragte für Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollverwaltung und die Polizei des Bundestags zuständig sein.

Weitreichende Rechte angedacht

Mindestens alle zwei Jahre soll der von den Abgeordneten für fünf Jahre gewählte Polizeibeauftragte dem Parlament einen Bericht über seine Arbeit vorlegen, in dem er auch Empfehlungen gibt für strukturelle Änderungen in den Behörden sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Fehlerkultur in diesen Behörden vorschlägt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, würden dem Polizeibeauftragten weitreichende Rechte zustehen. So soll er beispielsweise gegenüber den nachgeordneten Behörden des Innen- und des Finanzministeriums über ein Recht auf Akteneinsicht verfügen. Zudem soll der Beauftragte jederzeit alle Dienststellen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, der Bundeszollverwaltung auch ohne vorherige Anmeldung besuchen dürfen, heißt es weiter.

Ziel einer „externen und unabhängigen Stelle“ soll laut Gesetzentwurf sein, Bürgern, sowie Menschenrechtsorganisationen und Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit zu eröffnen, „Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet. (dts)



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