Grüne präsentieren Konzept für Kindergrundsicherung – SPD und Linke haben ähnliche Pläne

Staatliche Leistungen für Kinder gibt es viele in Deutschland - vom Kindergeld bis zum Kinderzuschlag. Die Grünen wollen für mehr Durchblick sorgen und legen jetzt ihr Konzept für eine sogenannte Kindergrundsicherung vor.
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times13. Juni 2019

Die Grünen stellen heute ihr Konzept für eine Kindergrundsicherung vor. Parteichefin Annalena Baerbock und Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erläutern die Pläne gemeinsam. Für eine solche Sozialleistung werben die Grünen schon länger. Konkrete Beträge haben sie nicht genannt.

Im Wahlprogramm 2017 forderte die Partei, Kindergeld und Kinderfreibeträge durch eine Grundsicherung zu ersetzen, die unabhängig vom Einkommen der Eltern sein und mit einer Reform des Ehegattensplittings einhergehen sollte.

Bei der Bundestagsfraktion hieß es vergangenes Jahr, die Kindergrundsicherung solle automatisch ausgezahlt werden, und zwar als garantierter Sockelbetrag für alle Kinder ergänzt um einen variablen Betrag, der umso höher ausfällt, je geringer das Einkommen ist.

Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung haben die Grünen nicht exklusiv. Auch SPD und die Linke haben entsprechende Pläne.

Die FDP wirbt für ein „Kinderchancengeld“, das kindesbezogenen Leistungen bündeln soll. Den Überblick über die staatlichen Leistungen für Kinder und Familien zu behalten, ist tatsächlich nicht einfach:

KINDERGELD UND KINDERFREIBETRÄGE

Eltern bekommen auf Antrag monatlich mindestens 194 Euro Kindergeld vom Staat (ab 1. Juli 204 Euro) – und zwar solange, bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben, maximal aber bis 25 Jahre.

Wer viel verdient, für den lohnt sich eher der Kinderfreibetrag (7620 Euro pro Kind). Der Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so vermindert sich die zu zahlende Steuer.

Der Computer im Finanzamt macht bei der Steuererklärung eine automatische sogenannte Günstigerprüfung und entscheidet, ob sich das Kindergeld oder der Freibetrag für die Eltern mehr rechnet.

ELTERNGELD

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes erst einmal gar nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen.

Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst, das der zu Hause bleibende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte.

Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

KINDERZUSCHLAG

Kinderzuschlag zahlt der Staat auf Antrag an Familien, deren Einkommen zwar niedrig ist, aber über Hartz-IV-Niveau liegt. Maximal 170 Euro pro Kind (ab 1. Juli 185 Euro) und Monat gibt es. Der Betrag wird gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen.

KINDERREGELSATZ

Der Hartz-IV-Satz für Kinder. Für Kinder und Jugendliche, die in Hartz-IV-Familien leben, zahlt der Staat zwischen 245 Euro im Monat für die Kleinsten und 339 Euro für junge Erwachsene bis 25, die keine Arbeit haben und noch zu Hause leben.

BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Diese Leistung ist ebenfalls für Kinder und Jugendliche aus Geringverdiener- und Hartz-IV-Familien gedacht – außerdem für Kinder aus Familien, die anerkannte Asylbewerber sind.

Über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket gibt es finanzielle Unterstützung für Tagesausflüge, das Mittagessen in Schule und Kita, für Musikunterricht oder Beiträge zum Sportverein. Wie Familien an diese Leistungen kommen, ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt.

MUTTERSCHAFTSGELD

Werdende Mütter, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, bekommen ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (innerhalb der sogenannten Mutterschaftsfristen) Mutterschaftsgeld. Das Geld ist so hoch wie der durchnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

WEITERE STEUERLICHE FÖRDERUNG

Familien mit Kindern werden vom Staat außerdem durch verschiedene Steuererleichterungen gefördert. Das muss aber in der Steuererklärung auch geltend gemacht werden.

So können Kita-Beiträge und andere Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für die Krankenversicherung der Kinder angegeben werden, um Steuern zu sparen. (dpa)



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