Grüne reichten Klage ein: Scheuer verweigert Herausgabe von Maut-Verträgen trotz Firmen-Zustimmung

Obwohl die beiden Mautbetreiber eindeutig erklärten, dass sie mit der vollständigen Veröffentlichung der Verträge einverstanden seien will Verkehrsminister Scheuer diese nicht veröffentlichen. Die Grünen fordern eine Herausgabe der Verträge mit den Unternehmen. Kühn hat deswegen Klage gegen Scheuer eingereicht.
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Die Pkw-Maut in Deutschland wurde gekippt.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times19. Juli 2019

Die Grünen haben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erneut vorgeworfen, die Veröffentlichung der Verträge über die gescheiterte Pkw-Maut zu verschleppen. „Die beiden Mautbetreiber haben eindeutig  erklärt, dass sie mit der vollständigen Veröffentlichung der Verträge einverstanden sind“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stephan Kühn, dem Nachrichtenmagazin „Focus“ laut Vorabmeldung vom Freitag.

Wieso das Ministerium nun auf Zeit spielt, ist völlig unverständlich.“

Das Verkehrsministerium verlangt laut einem Sprecher, dass die beiden Unternehmen Kapsch und CTS Eventim ihre Zustimmung noch einmal „präzisieren“, schreibt der „Focus“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juni die deutschen Pläne für eine Pkw-Maut gekippt. Zur Begründung erklärten die Richter, die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, weil ausländische Autofahrer diskriminiert würden.

Daraufhin kündigte Scheuer die bereits 2018 geschlossenen Verträge mit den Unternehmen Kapsch TrafficCom und CTS Eventim. Da die Verträge bereits vor dem EuGH-Urteil geschlossen wurden, sieht sich Scheuer seitdem mit Kritik konfrontiert – auch weil dem Bund womöglich Entschädigungszahlungen an die Unternehmen drohen.

Die Grünen fordern eine Herausgabe der Verträge mit den Unternehmen. Kühn hat deswegen Klage gegen Scheuer eingereicht.

Die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig, wies Kühns Vorwürfe kürzlich zurück: Die Verträge zur Maut seien „vollständig und ungeschwärzt“ der Geheimschutzstelle des Bundestages zur Verfügung gestellt worden, wo Kühn oder andere Mitglieder der betroffenen Bundestagsausschüsse sie einsehen könnten. (afp)



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