Grüne wollen EuGH-Schnellverfahren gegen Polen

Die Grünen haben die Europäische Kommission aufgefordert, die polnische Justizreform durch ein Schnellverfahren vor dem EuGH zu stoppen.
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Die Flagge von Polen und der EU.Foto: iStock
Epoch Times2. Juni 2018

Die Grünen haben die Europäische Kommission aufgefordert, die polnische Justizreform durch ein Schnellverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu stoppen. Das berichtet die „Welt“ in ihrer Samstagausgabe.

In einem Brief an den für Justiz zuständigen EU-Kommissar Frans Timmermans schreibt unter anderem die Parteivorsitzende Annalena Baerbock, „dass die Unabhängigkeit der Justiz in Polen mit einem Gesetz“ über die Neuzusammensetzung des Obersten Gerichtshofs in Warschau, das am 3. Juli in Kraft treten soll, „nur noch beschränkt vorhanden wäre“.

Daher sei es „angemessen, dass die Kommission jetzt das Gesetz … in einem Schnellverfahren noch vor dem 3. Juli dem EuGH zur Kontrolle vorlegt“. Das Schreiben mit Datum vom 1. Juni wurde neben Baerbock auch von einem ihrer Vorgänger und heutigen Vorsitzenden der Europäischen Grünen, Reinhard Bütikofer, sowie der Vorsitzenden der polnischen Grünen, Malgorzata Tracz, verfasst.

Durch das bereits in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Obersten Gerichtshofs „hat sich weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit der Konflikt zwischen der EU-Kommission und der polnischen Regierung in den letzten Wochen zugespitzt“, schreiben die Autoren.

Vor dem Hintergrund des „massiven Schadens“ durch das Gesetz müsse sich die EU-Kommission „jetzt aus der Deckung wagen“. Mit der Reform gehe die Regierung in Warschau „nicht nur auf Konfrontationskurs mit der EU“, schreiben die Grünen.

Mit Wirkung zum 3. Juli 2018 werde es darüber hinaus „eine Welle von Umbesetzungen der Richterinnen und Richter auch am Obersten Gerichtshof geben, die politisch der Regierung nahestehenden Personen eine Mehrheit geben wird. Unliebsame Richterinnen und Richter werden wohl durch die Herabsetzung des Rentenalters und die Einrichtung einer Kontrollebene für die Arbeit des Gerichts aus dem Verkehr gezogen“, argumentieren Baerbock, Bütikofer und Tracz. „Damit verliert Polen sein letztes Gericht auf hoher Ebene, vor dem der umgreifende Austausch des Richterpersonals durch die verschiedenen Teile der Justizreform bisher haltmachte“, heißt es weiter.

Mit der „politischen Kontrolle der PiS über den nationalen Justizrat und der ausufernden Kompetenz des Justizministers bei der Entlassung und Benennung von Richterinnen und Richtern“ müsse man „wohl attestieren, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Polen mit diesem Gesetz nach dem 3. Juli nur noch beschränkt vorhanden wäre“.

Im Brief der Grünen heißt es, die „justizielle Zusammenarbeit in der EU“ werde „die neue Realität in Polen nicht mehr ignorieren können“. In der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs werde „betont, dass die Unabhängigkeit der Gerichte die Grundlage für das Justizwesen in der EU sei und der EuGH hier auch gegenüber nationalen Rechtssetzungen Prüfungskompetenzen habe“. Darum würden die EuGH-Richter „vor der neuen Rechtslage in Polen kaum die Augen verschließen können“. (dts)



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