Grundgesetzänderung geplant: Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll erleichtert werden

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
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Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.Foto: Sven Hoppe/Archiv/dpa
Epoch Times12. April 2016

Berlin – Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr.

Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende Grundgesetzänderung. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.

In der SPD treffen die Forderungen auf Skepsis. „Die Durchsetzung der staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei entsprechend aufzustocken.

Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, wie die „Süddeutsche“ aus dem Entwurf des Weißbuches zitiert. „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ In dem Entwurf, der im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind.



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