Grundrente: Heil und Spahn fungieren als Verhandlungsführer

Bei der Grundrente sollen nun offensichtlich Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch offene Fragen klären. In den letzten Wochen wiesen insbesondere Gremien in den beteiligten Ministerien auf Fehler oder potenzielle Rechtsbrüche hin. Zuletzt wies der Beirat des Finanzministeriums auf Probleme im Bereich der Finanztransaktionssteuer hin.
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss wegen seines Referentenentwurfs zur Grundrente viel Kritik einstecken.Foto: Jörg Carstensen/dpa/dpa
Epoch Times30. Januar 2020

Die Deutsche Rentenversicherung wies vor zwei Wochen auf Probleme im Gesetzentwurf zur Grundrente hin, die deren Start im Januar 2021 bedrohen könnten. Der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums wies auf Probleme bei der Finanztransaktionssteuer hin, die, als zusätzliche staatliche Einnahmequelle, zur Finanzierung der Grundrente herangezogen werden soll.

Von rein rechtlichen Überlegungen abgesehen, stellte der Beirat darauf ab, dass die Steuer zwar Einnahmen generiere könne, auf der anderen Seite durch ein vermindertes Handelsvolumen an anderer Stelle jedoch sehr viel höhere Einnahmeverluste bedingen könne. Zusätzliche Kritik kam aus den Reihen der Unionsfraktion, die in Forderungen nach einer Verschiebung der Grundrente ihren Höhepunkt fanden.

Im Streit um die Grundrente sollen nun offensichtlich Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch offene Fragen klären. Nach Informationen des Düsseldorfer „Handelsblattes“ aus Regierungskreisen verhandeln die beiden Ressortchefs seit Dienstag über den Gesetzentwurf, mit dem Rentenansprüche von langjährig versicherten Geringverdienern aufgewertet werden sollen. Unions-Fraktionschef Ralf Brinkhaus (CDU) wies Forderungen aus den eigenen Reihen nach einer Verschiebung des Vorhabens zurück.

Heil sieht da Gesetz auf der „Zielgeraaden“

Heil sagte in Berlin unter Hinweis auf Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), er stimme mit der Kanzlerin darin überein, „dass wir auf der Zielgeraden sind“. Niemand müsse sich Sorgen machen – „die Grundrente kommt“, sagte Heil weiter. Er äußerte die Erwartung, dass der Gesetzentwurf am 12. Februar vom Kabinett beschlossen werde. Zwar seien noch „einige Details“ offen, eine ganze Reihe von Fragen sei aber auch schon auf Staatssekretärsebene geklärt worden.

Die Grundrente „kommt definitiv. Da bin ich ganz, ganz sicher“, sagte auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Deutschlandfunk. Es seien lediglich noch „ein paar letzte Handgriffe zu tun“. Auch die Einführung der Finanztransaktionsteuer, deren Einnahmen die Grundrente mitfinanzieren sollen, „befindet sich auf der Zielgeraden“, sagte der Finanzminister. Beides werde „zum 1. Januar Realität werden“. Die Besteuerung von Börsengeschäften bedeute dabei zugleich mehr Steuergerechtigkeit.

Steuerpläne erscheinen der Union unsicher

Aus der Union wurden immer wieder Zweifel laut, ob die Finanztransaktionsteuer überhaupt zustande kommt. Scholz will sie gemeinsam mit mehreren anderen europäischen Ländern einführen.

„Wir wollen eine Grundrente“, versicherte auch Brinkhaus im Deutschlandfunk, aber „wir wollen sie vernünftig“. Er sprach von „vier Wochen“, in denen noch intensiv gearbeitet werden müsse. Es gebe noch in einigen Fragen Klärungsbedarf und der erste Vorschlag von Heil sei „noch nicht so ganz gelungen“ gewesen. Auf die Frage, ob die Zusatzleistung für Bezieher niedriger Renten wie vorgesehen Anfang 2021 in Kraft treten sollte, sagte Brinkhaus: „Ja, natürlich.“

Prüfverfahren bei Grundrente immer noch unklar

Hauptstreitpunkt bei der Grundrente ist neben der offenen Finanzierungsfrage vor allem die Einkommensprüfung. Die Union pocht darauf, dass für den Bezug der vollen Grundrente eine Einkommensgrenze von monatlich 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren gilt. Allerdings wies die Rentenversicherung darauf hin, dass sich die von der Union geforderte umfassende Prüfung der Einkünfte kaum realisieren lasse, insbesondere bei Kapitalerträgen.

Brinkhaus sprach sich für die Einkommensprüfung für einen „automatischen Informationsausgleich“ aus. Dafür plädierte erneut auch Scholz. Ziel sei, dass die Betroffenen „nicht große Formulare ausfüllen müssen“.

Heils Ministerium schlägt laut „Handelsblatt“ zudem vor, dass alle Grundrentenempfänger aufgefordert werden, eventuelle Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags an die Rentenversicherung (DRV) zu melden. Die Angaben könne die Rentenversicherung stichprobenhaft beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen.

Verhandlungsbedarf gibt es auch noch zu dem Vorhaben Heils, erste Grundrenten-Zuschläge schon nach 33 Jahren Beitragszeit zahlen. Die Union will dies erst ab 34 Jahren. Außerdem verlangen CDU und CSU, dass nach Überschreiten der Einkommensgrenzen statt 40 mindestens 60 Prozent der Einkünfte auf die Grundrente angerechnet werden.(afp/al)



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