Grundsteuer-Reform: Bund und Länder haben sich geeinigt

Die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte fließen künftig in die Berechnung der Grundsteuer ein.
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Bad Tolz in Bayern.Foto: iStock
Epoch Times1. Februar 2019

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer geeinigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach am Freitag nach einem Treffen mit seinen Kollegen der Länder von „konstruktiven“ Gesprächen. Für die Bemessung der Steuer sollen demnach künftig die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte herangezogen werden.

Die Bemessung der Grundsteuer muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind.

Die verschiedenen Modelle waren zuletzt intensiv diskutiert worden. Während Scholz ein wertabhängiges Modell präferierte, warben Immobilien- und Wirtschaftsverbände für ein Modell, das sich nur an der Grundstücksfläche orientiert.

Die Grundsteuer ist von großer Bedeutung für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. Sie nehmen dadurch jährlich rund 14 Milliarden Euro ein.

Über die Immobilienbesitzer ist die Grundsteuer letztlich aber auch für Mieter entscheidend.

Denn Eigentümer dürfen sie bislang auf die Miete umlegen. Das Eckpunktepapier soll nun die Grundlage für die weitere Arbeit zur Reform der Grundsteuer sein.  (afp)



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