„Gute-Kita“-Gelder werden ausgezahlt – Manche Bundesländer wollen Gebühren erlassen

Kurz vor Weihnachten beginnen sich die Kassen der Länder mit den lang ersehnten Kita-Milliarden zu füllen. Die Auszahlung der Mittel aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz startet. Allerdings gibt es an der Verwendung der Gelder auch Kritik.
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times16. Dezember 2019

Der Bund beginnt heute nach Angaben des Finanzministeriums mit der Auszahlung der Milliarden aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz an die Länder. Vereinbart ist, dass sie ab jetzt einen größeren Anteil aus den Umsatzsteuereinnahmen bekommen.

Insgesamt sind es 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Über die Verwendung der Gelder hatte jedes Bundesland mit dem Bund einen eigenen Vertrag geschlossen. Nach Ansicht der Bildungsforscherin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden dabei allerdings teilweise falsche Prioritäten gesetzt.

Zahlreiche Bundesländer würden die Mittel des Bundes auch verwenden, um alle Familien von Gebühren zu entlasten. „Ein solcher Ansatz ist weniger sinnvoll“, sagte Spieß der Deutschen Presse-Agentur.

Konkret plädierte sie dafür, statt in Gebührensenkungen für alle, mehr in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher zu investieren, denn die pädagogischen Fachkräfte seien die zentralen Akteure, um Qualität zu gewährleisten. „Dies könnte auch dazu beitragen, dass sich mittelfristig mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf entscheiden.“

Verschiedene Handlungsfelder

Die Bundesländer konnten im Rahmen des Kita-Gesetzes aus verschiedenen Bereichen – sogenannten Handlungsfeldern – auswählen, in denen sie ihre Einrichtungen mit Hilfe der Bundesmittel stärker unterstützen wollen:

Das kann die Schaffung von mehr Erzieherstellen sein, eine höhere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher, längere Öffnungszeiten, die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen, aber auch die Senkung von Kita-Gebühren.

Die SPD verteidigte die Gebührensenkungen grundsätzlich. „Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast. Es sei auch eine Frage der Qualität, wenn der Zugang zur Kita nicht vom Geldbeutel der Eltern abhänge.

Spieß nannte es einen guten Ansatz, „endlich ein Bundesgesetz zu haben, das sich der Qualität in der Kindertagesbetreuung widmet“. Sie sieht allerdings auch die Gefahr, dass dadurch die Qualitätsunterschiede in der Kindertagesbetreuung noch größer werden könnten.

„Die Verträge zwischen dem Bund und den Ländern zeigen, dass die Bundesländer teilweise sehr unterschiedliche Handlungsfelder ausgewählt haben. Die Hoffnung vieler, dass mit dem Gesetz einheitliche Mindeststandards gesetzt werden, wurde somit nicht erfüllt.“ (dpa)

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