Gutverdiener müssen sich auf höhere Sozialabgaben einstellen

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017, wie aus Regierungskreisen verlautete. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6200 auf 6350 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5400 auf 5700 Euro.
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SymbolbildFoto: Matthias Balk/Archiv/Symbolbild/dpa
Epoch Times12. Oktober 2016

Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Sozialabgaben im kommenden Jahr einstellen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017, wie aus Regierungskreisen verlautete. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6200 auf 6350 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5400 auf 5700 Euro.

Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4237,50 auf 4350 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.

Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt demnach von 4687,50 auf 4800 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch privat versichern. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommensanstieg im Jahr 2015 um 2,65 Prozent, für den Westen von 2,46 Prozent und für Ostdeutschland von 3,91 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts. (afp)



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