Hackerangriff & Tiergartenmord: Bundesregierung schließt Strafmaßnahmen gegen Russland nicht aus

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Turm des Kreml in Moskau mit dem Moskauer Bankenviertel im HintergrundFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. Mai 2020

Die Bundesregierung will Strafmaßnahmen gegen Russland ausdrücklich nicht ausschließen: Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts verwies am Freitag in Berlin auf die mutmaßliche Verwicklung Russlands in den Hackerangriff auf den Bundestag vor fünf Jahren und auf den so genannten „Tiergarten-Mord“ in Berlin vor einem Jahr. Zwar wäre es „spekulativ“, nun über Sanktionen zu sprechen, sagte sie. Allerdings behalte sich die Bundesregierung Maßnahmen „ausdrücklich vor“.

Am Vortag hatte das Auswärtige Amt den russischen Botschafter Sergej Netschajew zum Gespräch geladen. Außen-Staatssekretär Miguel Berger habe dabei den Hackerangriff „auf das Schärfste“ verurteilt, erklärte das Ministerium am Donnerstag. Es lägen „belastbare Hinweise“ vor, dass der Hauptverdächtige in dem Fall „zum Zeitpunkt des Angriffs dem Militärischen Geheimdienst GRU angehört hat“.

Die Bundesregierung betrachte den Vorgang auch in Zusammenhang mit dem sogenannten Tiergarten-Mord, hieß es weiter. Im August vergangenen Jahres war im Kleinen Tiergarten in Berlin der Georgier Tornike K. erschossen worden. Unter Verdacht steht auch in diesem Fall ein Russe. Russland habe „aus unserer Sicht noch nicht substanzielle Beiträge zur Aufklärung“ geleistet, sagte die Außenamtssprecherin am Freitag.

(afp)



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