NSU-Helfer Ralf Wohlleben ist wieder frei

Laut Münchener Landesgericht bestehe zurzeit keine Fluchtgefahr bei Wohlleben.
Titelbild
Ralf Wohlleben im Gerichtssaal in München.Foto:  Andreas Gebert/dpa
Epoch Times18. Juli 2018

Der als NSU-Helfer verurteilte Ralf Wohlleben ist wieder frei. Wie das Oberlandesgericht München am Mittwoch mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen Wohlleben bereits am Dienstag auf Antrag seiner Verteidiger mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Zur Begründung hieß es, dass keine Fluchtgefahr mehr bei Wohlleben bestehe. Wo Wohlleben sich nach seiner Entlassung befindet, sei dem Gericht nicht bekannt.

Im NSU-Prozess war Wohlleben am Mittwoch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er saß bereits sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft. Das heißt, er hätte höchstens noch drei Jahre und vier Monate im Gefängnis verbüßen müssen. Mit der Entscheidung folgte das Gericht der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe, der eine Gefängnisstrafe für Wohlleben für nicht mehr erforderlich hielt.

Das Oberlandesgericht hatte Wohlleben der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte dem ehemaligen NPD-Funktionär vorgeworfen, die NSU-Mordwaffe vom Typ „Ceska“ organisiert zu haben – und er habe gewusst, wofür die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sie benutzen wollten. Wohlleben hatte das stets bestritten. Er habe dem eigentlichen Überbringer der Waffe nur auf Nachfrage einen Tipp gegeben. Die Anklage hatte für Wohlleben zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert. Seine Verteidiger bezeichneten ihn als unschuldig und forderten Freispruch. Sie wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

(afp/dts/dpa)



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