Haftbefehl gegen Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs außer Vollzug

Der Mitte Januar gegen den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erlassene Haftbefehl wurde am Dienstag unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen den SPD-Politiker bestehe zwar weiterhin dringender Tatverdacht und auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr bleibe bestehen.
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Richterhammer (Symbolbild)Foto: Mark Metcalfe/Getty Images
Epoch Times28. Februar 2017

Nach sechs Wochen Untersuchungshaft ist der unter Korruptionsverdacht stehende Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) vorläufig wieder auf freiem Fuß.

Der Mitte Januar gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde am Dienstag unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, wie das Landgericht Regensburg mitteilte. Gegen den SPD-Politiker bestehe zwar weiterhin dringender Tatverdacht und auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr bleibe bestehen.

Angesichts der fortgeschrittenen Ermittlungen erscheinen dem Gericht zufolge inzwischen jedoch „mildere Mittel“ als der Vollzug der Untersuchungshaft ausreichend, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen.

Gegen Wolbergs, der seit Mai 2014 Oberbürgermeister ist, wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Er soll von einem Bauunternehmer im Zusammenhang mit Bauvorhaben bestochen worden sein. Schon länger war bekannt, dass der Unternehmer große Summen an die Regensburger SPD spendete. Inzwischen geht es auch darum, dass Wolbergs selbst profitiert haben soll. Auch gegen Wolbergs Vorgänger Hans Schaidinger (CSU) wird wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ermittelt.

Wolbergs war am 18. Januar festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft. Nachdem er Haftprüfung beantragt hatte, ordnete das Amtsgericht Regensburg zunächst den weiteren Vollzug des Haftbefehls an. Dagegen legte er Beschwerde ein, was nun zur Freilassung führte. Beim Verstoß gegen die Auflagen muss Wolbergs damit rechnen, wieder ins Gefängnis zu gehen. (afp)



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