Haldenwang mahnt zu Differenzierungen: „Aluhelm ist nicht verboten – und Ditib nicht islamistisch“

Am Rande eines Gesprächs mit örtlichen Behördenvertretern nahm Bundesverfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang zu aktuellen Fragen Stellung. Dabei mahnte er Common Sense bei der Betrachtung des Islamverbandes Ditib und der Corona-Proteste in deutschen Städten an.
Titelbild
Präsident des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang.Foto: Oliver Berg/dpa
Von 3. Juni 2020

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat sowohl mit Blick auf den von der türkischen Regierung beeinflussten Islamverband Ditib als auch mit Blick auf Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen vor pauschalen Verdächtigungen gewarnt.

Wie die „Allgemeine Zeitung“ berichtet, hat Haldenwang bei einem Besuch am Freitag (29.5.) in Mainz Augenmaß bei der Betrachtung von Phänomenen dieser Art angemahnt.

Haldenwang sieht sich als „Dienstleister und Koordinator“ für die Landesämter

Anlass des bereits vor der Corona-Krise geplanten Besuchs war ein Gedankenaustausch mit dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz und Landesverfassungsschutz-Chef Elmar May. Haldenwang unterstrich in diesem Zusammenhang, dass er sich selbst als „Dienstleister und Koordinator“ für die Landesämter sehe.

Ein Gesprächsthema bei der Zusammenkunft war die im März geschlossene Zielvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem größten Islamverband in Deutschland, der „Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V.“. Diese Vereinbarung bezieht sich vor allem auf die Ausgestaltung des geplanten konfessionellen Islamunterrichts an den Schulen des Landes. Auch mit drei weiteren Islamverbänden gibt es Zielvereinbarungen. Bereits seit 2017 gibt es eine islamische Gefangenenseelsorge in dem Bundesland, in der Geistlichen der Ditib eine hohe Bedeutung zukommt.

Einen offiziellen Vertrag, der über die Zielvereinbarungen hinausgeht, lehnt Rheinland-Pfalz jedoch ab, solange die Ditib Rheinland-Pfalz „seine Abhängigkeit vom Bundesverband und damit von der Erdogan-Regierung in der Türkei“ nicht kappe. Ebenfalls unter Verweis auf die Bedeutung der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet für die Ditib hatte Hessen Ende April die offizielle Zusammenarbeit beendet.

Ditib unterliege zwar politischem Einfluss, sei aber nicht islamistisch

Haldenwang bestätigte, dass es nicht nur formal eine Verflechtung der Ditib mit der Regierung in Ankara gebe. Die Moscheen der Ditib seien finanziell und personell von der Diyanet abhängig und Ankara habe nach dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 auch seinen politischen Einfluss geltend gemacht, um nachrichtendienstliche Handlungen innerhalb der türkischen Einwanderercommunity in Deutschland zu vollziehen.

Allerdings bilde diese Einflussnahme „keine religiöse Sichtweise“ ab, Erdoğan sei kein Islamist und Ditib dürfe nicht unter einen diesbezüglichen Generalverdacht gestellt werden. „Ich müsste mir Sorgen machen, wenn islamistische Prediger in Ditib-Moscheen arbeiten“, betonte Haldenwang. Dazu komme es derzeit jedoch „nur punktuell, aber nicht in der Fläche“.

„Ein Aluhelm ist in Deutschland erlaubt“

Der Verfassungsschutzpräsident wandte sich auch gegen eine undifferenzierte Betrachtung der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. „Ein Aluhelm ist in Deutschland erlaubt“, erklärt Haldenwang und legt dar, dass maximal zehn Prozent der 15.000 Teilnehmer an entsprechenden Kundgebungen in Deutschland während der drei Wochen zuvor dem rechts- oder linksextremistischen Spektrum zuzurechnen seien. Haldenwang betont:

Die überwiegende Anzahl hat sich fest auf dem Boden der demokratischen Grundordnung bewegt. Das ist noch kein besorgniserregendes Ausmaß.“

Seine Behörde betrachte das Geschehen zwar mit „aufmerksamen Interesse“ – mehr aber auch nicht. Man müsse allerdings aufmerksam sein bezüglich allfälliger Infiltrationsversuche durch rechtsextremistische Parteien wie NPD oder „III. Weg“, die versuchten, aus der Anti-Corona-Protestbewegung heraus eine „zweite Pegida“ zu etablieren.



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