Hamburger Innenausschuss zum Jungfernstieg-Mord: Grote taumelt um Details herum – BAMF schlief über Jahre hinweg

Im Innenausschuss ging Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) der Frage nach dem Ablauf des Mordes an dem einjährigen Mädchen offenbar aus dem Weg, nannte es pietätlos. Doch jahrelang schliefen die Behörden, sodass der Killer in Deutschland bleiben konnte. Die AfD kritisierte die "Vogel-Strauß-Politik" der Verantwortlichen.
Titelbild
Mourtala Mado, der Killer vom Hamburger Jungfernstieg.Foto: Screenshots Facebook / Comp. EPT
Von 16. Mai 2018

Am Dienstag befasste sich der Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Doppelmord am Jungfernstieg. Die Frage, die sich die Abgeordneten stellen mussten: Haben die Behörden beim Schutz der Frau und der Kinder vor Mourtala M. versagt? Weiterhin bestand der Verdacht, dass die Behörden wichtige Details zu den Morden verschleiern wollten.

BAMF im Dornröschenschlaf

Wie die AfD-Fraktion Hamburg in einer aktuellen Pressemitteilung schreibt, gaben unter anderem Innensenator Andy Grote (SPD) und die Vertreter der Ausländerbehörde Auskünfte zur Vorgeschichte des Täters Mourtala M. aus dem Niger. Dabei traten schwerwiegende Pannen zutage.

Mourtala M. reiste 2013 über Italien ein, gehörte zu den sogenannten Lampedusa-Flüchtlingen, die durch Kirchen-Asyl im Land geduldet wurden (siehe unten).

Eine für das weitere Verfahren erforderliche Anfrage der Hamburger Ausländerbehörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) blieb bis in das Jahr 2017 – also mehrere Jahre – unbeantwortet. Wäre der Täter rasch und gesetzeskonform abgeschoben worden, wäre das Verbrechen nie passiert.“

(AfD-Fraktion, Hamburgische Bürgerschaft)

Nur Beziehungstat oder muslimischer Mord?

Auch der Vorwurf der Verschleierung konnte nicht aufgelöst werden. Als der Innenpolitiker der AfD, Dirk Nockemann, nach dem genauen Tathergang fragte, wurde diesem vom Innensenator Grote und verschiedenen Abgeordneten Pietätlosigkeit vorgeworfen und mangelnder Respekt vor der Würde des Opfers.

Doch diese Frage betrifft auch den Umstand, dass der Mord an der kleinen Miriam (1) durch den bekennenden Moslem Mourtala M. nach Art islamistischer Extremisten durchgeführt wurde.

Gerade weil die Tat so erschütternd ist, gehört die ganze Wahrheit ans Tageslicht. Auch um zukünftige Verbrechen zu verhindern.“

(Dirk Nockemann, AfD-Innenpolitiker)

Die politisch Verantwortlichen hätten schon bei der Entwicklung des Dschihadismus zu lange die Wahrheit nicht sehen wollen so der Jurist und ehemalige Innensenator von Hamburg. Doch immer noch blieben sie „bei ihrer Vogel-Strauß-Politik“.

Taktisches Herumgedruckse um Details

Wie das „Hamburger Abendblatt“ am Montag schrieb, sagte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke bezüglich einer Nachfrage des Hamburger Juristen und AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann zu den Gerüchten, dass das Mädchen enthauptet worden sei: „Dieser Sachverhalt liegt hier nicht vor, ich habe es gesehen.“ Nockemann war selbst am Tatort, erklärt das Blatt.

Tatsächlich berichtet ein Durchsuchungsbeschluss gegen einen Hamburger Video-Blogger, der die Szene nach der Tat ins Netz stellte, von dem Angriff auf das kleine Mädchen, „um die Kindsmutter zu bestrafen“ und zur „Durchsetzung seiner Macht- und Besitzansprüche“. Dabei habe der Mann aus einem mitgebrachten Rucksack ein Messer gezogen, dem Kind von hinten her in den Bauch gestochen und ihm anschließend den Hals „nahezu vollständig durchtrennt“. Dann ging er auf die geschockte Mutter los.

In diesem Sinne sprach auch Oberstaatsanwalt Mahnke, das Gerücht negierend, die Wahrheit aber weglassend. Doch auch das sogenannte Gerücht war derselben sehr nahe, weswegen die Justizbehörden von Senator Till Steffen (Grüne) wohl auch so energisch und ungewöhnlich rasch gegen den Filmer, einen Gospelsänger aus Ghana und den Blogger vorgingen, um der Öffentlichkeit diesen Umstand zu verhüllen, so die allgemeine Ansicht dazu.

Behörden-Versagen ala Kandel

Mourtala M. kam 2013 aus dem Niger nach Hamburg, gehört zur ursprünglich 300 Flüchtlinge umfassenden sogenannten Lampedusa-Gruppe, der von der St. Pauli-Kirche Asyl gewährt wurde. Asylanträge hatten die Mitglieder der Gruppe bereits in Italien erstmals gestellt. Auch Mourtala M. bemühte sich um eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Durch die Geburt des gemeinsamen Kindes stiegen seine Chancen stark an. Doch die Beziehung zerbrach.

Der Fall erinnert in schrecklicher Weise an den DM-Mord in Kandel.

Dort drohte der spätere Täter, ein afghanischer Flüchtling, seiner Ex-Freundin Mia V. (15), dass sie aufpassen müsse und dass er sie abpassen werde. Zu diesem Zeitpunkt war sein Asylantrag bereits abgelehnt worden. Abdul D. lebte mit einem gerichtlichen Abschiebeverbot in Deutschland. Nach der Bedrohung folgte eine Anzeige durch die Familie des Mädchens und eine Gefährderansprache durch die Polizei. Doch das hielt den eifersüchtigen Afghanen nicht davon ab, seine ehemalige Freundin öffentlich und blutig zu ermorden. Es glich einer Hinrichtung.

Morddrohungen und Gefährderansprache

Sandra P. lernte Mourtala M., den Mann aus Niger, in einer Disco kennen. Bald schon zog der Lampedusa-Flüchtling zu der vierfachen Mutter (15, 7, 6, 3) in das Reihenhaus in Billstedt. Drei Monate waren sie zusammen, dann kam es zur Trennung. Drei weitere Monate später bemerkte die Frau, dass sie von dem Mann schwanger ist. Er selbst erfuhr erst nach der Geburt des Mädchens davon. Er wollte das Kind sehen, die Mutter wollte das aber nicht. Er tauchte immer wieder dort auf, randalierte, zertrümmerte Fenster und Glastüren.

Laut Nachbarn habe er einmal auf Englisch geschrien: „Du Schlampe, ich werde dich und deine Tochter umbringen“. Auch im Chat gab es Morddrohungen. Sandra P. ging zur Polizei und zeigte ihn an. Es folgte eine Gefährderansprache. Er soll wegen des Kindes sehr wütend gewesen sein, erklärte ein anderer Lampedusa-Flüchtling der „Hamburger Morgenpost“.

Am 7. April postete er ein neues Facebook-Profilbild, welches er noch am selben Tag wieder wechselte. Inhaltlich steht dort, dass er gläubiger Moslem ist und Allah um Kraft und Beistand bittet. Wofür?

Am Mittwoch, 11. April, ein Tag vor der Tat, kam es zu einer Anhörung im Sorgerechtsstreit um die Tochter Miriam (1), die später zusammen mit ihrer Mutter so schrecklich ermordet werden sollte. Es schien nun klar, dass Mourtale M. vor Gericht verlieren würde. Damit wäre wohl auch seine Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung dahin. Sein Profilbild auf Facebook an diesem Tag trägt wieder den Text: „Es ist mir egal, Menschen zu verlieren, die nicht mehr in meinem Leben sein wollen. Wir haben Menschen verloren, die mir die Welt bedeuten, und mir geht es immer noch gut.“

Am Donnerstagvormittag sind Mutter und Kind tot, grausam ermordet.

Der Hamburger Jurist und AfD-Politiker Dr. Alexander Wolf meint in einem Video-Statement zu dem Fall, dass der Täter als Lampedusa-Flüchtling sich hier seit Jahren gegen Recht und Gesetz mit Kirchen-Asyl aufhält, „dann ist das ein Versagen der etablierten Politik“, die Recht und Gesetz nicht gegen „importierte Kriminalität“ durchzusetzen vermag, so die Kernaussage des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bürgerschaftsfraktion.

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Tödliche Bestrafung

Begleitet wurde Sandra P. (34) an diesem schicksalhaften Vormittag des 12. April von ihrem neuen Freund „Moses“, einem afrikanischen Asylbewerber, mit dem sie seit einem halben Jahr zusammen war. Die Mutter schob den Kinderwagen mit der kleinen Miriam (1), der gemeinsamen Tochter mit Mourtala M., während der neue Freund den 3-jährigen Sohn von Sandra P. im Wagen schob.

Bereits am S-Bahnsteig Stadthausbrücke trafen sie aufeinander. Es gab Streit, zunächst verbal. Als Sandra und „Moses“ mit den Kindern am Jungfernstieg aussteigen, folgt ihnen Mourtala weiter, streitet laut und zückt plötzlich ein Messer, tötete das Kleinkind und stach danach wie verrückt auf die Frau ein. Dann flüchtet er. Auch „Moses“, der neue Freund, ließ geschockt den Kinderwagen mit dem 3-Jährigen stehen und rannte weg.

Der feige Mörder wird von Passanten verfolgt, wählt schließlich aus Angst um einen wütenden Übergriff der Zeugen selbst den Notruf und lässt sich von der Polizei abholen.

Am Freitag, 13. April, gegen 21.45 Uhr meldete sich dann auch „Moses“ bei der Polizei, wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtete.

Polizeihärte gegen … Zeugen

Im Zusammenhang mit der grausamen Bluttat kam es zu einem mysteriösen Polizeieinsatz gegen einen Video-Blogger, der verwackelte Aufnahmen mit Stimmen vom Tatort hochgeladen hatte. Außer einer Blutlache neben Sandra P. war kaum etwas zu erkennen.

Doch die Stimmen von einer erschütternd weinenden Zeugin und dem Video-Dreher selbst, einem Gospelsänger aus Ghana, waren zu hören. Der Mann kommentierte die schreckliche Szenerie, die sich ihm am Tatort bot. Grund genug, um gegen den Blogger und den Filmer polizeilich übertrieben vorzugehen. [Video]

Die „Junge Freiheit“ berichtet dazu aus Medienmeldungen, dass besagter Blogger Heinrich Kordewiner und dessen Mitbewohnerin am Morgen nach dem Tattag gegen 6.45 Uhr ein „Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten“ Einlass in die Wohnung begehrten. Weil ihnen dieser verweigert wurde, ließen sie das Schloss aufbohren und verschafften sich mit Gewalt Zutritt – der Vorwurf: Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche (StGB §201a, Paparazzi-Paragraph). Doch auf dem Foto war weder die schwer verletzte Frau deutlich zu erkennen, noch das tote Kind. Im Gegensatz zu den offiziellen Bildern war aber eine große Blutlache am Boden zu erkennen, das Weinen einer geschockten Zeugin und die Worte des Filmers, die erklärten, dass der Täter dem Kind den Kopf abgeschnitten habe.

An der Spitze der „Staats-Delegation“ schritt Staatsanwalt Ulf Bornemann, der von der „JF“ als einer der wenigen Fans des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unter den „Fachjuristen“gewesen sein soll. Das „Hamburger Abendblatt“ schrieb dazu, dass der Paragraf 201a zwar solche Bildaufnahmen bei einem „überwiegend berechtigten Interesse“ zulasse, aber: „für die Hamburger Justiz ist der Doppelmord vom Jungfernstieg eine Beziehungstat, für die kein öffentliches Interesse zu bestehen hat“. Selbst aus dem Sicherheitsapparat habe es verwundert geheißen: „Die waren ganz heiß auf den Fall.“

Fordernde Lampedusa-Flüchtlinge und linke Helfer

Vor einigen Jahren setzten sich die Kirchengemeinden für die Lampedusa-Flüchtlinge ein, die 2013 in der Hansestadt für ihr dauerhaftes Bleiberecht kämpften. Diese waren im Zuge des Bürgerkriegs in Libyen über Italien nach Deutschland gekommen. „Im Laufe der nachfolgenden Monate solidarisierten sich verschiedene Gruppen mit ihnen, darunter Mitglieder von Kirchenverbänden und Vereinen“, so das „Hamburger Abendblatt“ im November 2016.

Damals bot die Hamburger Uni den Betroffenen an, die Duschen der Schwimmhalle benutzen zu dürfen, erklärte ein Insider dem Blatt. Doch dann wurden die freiwilligen Hilfeleistungen „von einigen Flüchtlingen eingefordertes Recht“. Die Gäste weigerten sich, nachts zu gehen. Die Uni musste Wachleute engagieren. Wohnen täten die Flüchtlinge nach „Angaben des Einwohner-Zentralamtes in den einschlägigen Flüchtlingsunterkünften, bei etlichen ist der Aufenthaltsort auch unbekannt“.

Streit gab es schon lange mit der Gruppe, auch mit ihren „Unterstützern“, linken Extremisten.



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