Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen

Weitere Verbote von G20-Protesten: Attac - "Freihandel Macht Flucht", die Demonstration "Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn", eine Mahnwache in der Hamburger Innenstadt, das "Protestcamp" im Altonaer Volkspark und "G20 - not welcome" (Heiligengeistfeld).
Titelbild
Polizisten vor dem Kulturzentrum Rote Flora in Hamburg. Rund 20.000 Beamte sollen den G20-Gipfel in der Hansestadt schützen.Foto: Christian Charisius/Archiv/dpa
Epoch Times30. Juni 2017

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat auch am Freitag mehrere Verbote von G20-Protesten bestätigt.

Attac scheiterte mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag, das Verbot der Veranstaltung „Freihandel Macht Flucht“ in der Hamburger Innenstadt aufzuheben. Die Protestkundgebung sollte am 7. Juli in der Großen Reichenstraße und am Neuen Jungfernstieg durchgeführt werden.

Ebenso schmetterte das Gericht am Freitag einen Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“ ab.

Am Donnerstag waren bereits das Verbot einer Mahnwache in der Hamburger Innenstadt, am Mittwoch das Verbot eines „Protestcamps“ im Altonaer Volkspark und das Verbot der Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Versammlung „G20 – not welcome“ durch das Gericht bestätigt worden.

Ein Eilantrag gegen das Verbot des Protestcamps im Stadtpark hatten hingegen vor dem Verwaltungsgericht Erfolg und war bis zum Bundesverfassungsgericht gelangt. Ob und wie das Camp stattfindet, darüber wird aber immer noch gestritten. (dts)



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