„Handelsblatt“: Regierung einigt sich auf Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte

Titelbild
Menschen arbeiten in einer Fabrik am Fließband. Bei dem neuen Gesetz geht es auch um die Vermeidung von Ausbeutung und Kinderarbeit in weltweiten Lieferketten.Foto: Xue Yuge/XinHua/dpa/dpa
Epoch Times12. Februar 2021

Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung offenbar auf ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte verständigt.

Das berichtete das „Handelsblatt“ am Freitag (12. Februar) unter Berufung auf Koalitionskreise. Die zuständigen Minister für Arbeit, Entwicklung und Wirtschaft wollen am Vormittag (10.45 Uhr) eine gemeinsame Pressekonferenz zum Gesetz geben.

Laut „Handelsblatt“ soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten. Die ursprünglich geplanten strengen Haftungsregeln seien entschärft worden.

Auch solle das Gesetz zunächst nur für etwa 600 deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten. Erst in einer zweiten Stufe – ab 2024 – solle es dann auch in kleineren Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten greifen.

Der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haften zu lassen, ist den Informationen des „Handelsblatts“ zufolge vom Tisch.

Dagegen hatte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewehrt. Stattdessen drohen Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, jetzt Bußgelder.

Nach der Einigung innerhalb der Regierung sollen Unternehmen dem Bericht zufolge nun gewährleisten, dass es im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt. Mit einer Risikoanalyse müssten sie nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Weitere mittelbare Zulieferer in der Kette bis hinunter zum Rohstofflieferanten müssten nur abgestuft geprüft werden. Eine Risikoanalyse sei hier nur dann erforderlich, wenn Beschwerden von Mitarbeitern eines mittelbaren Zulieferers – also beispielsweise eines Minenarbeiters aus dem Kongo – das deutsche Unternehmen erreichen. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müsse gegebenenfalls ein neuer Zulieferer gesucht werden, berichtete die Zeitung. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion